Tarifverdienste in der Privatwirtschaft 2013 in Deutschland stärker gestiegen als in Frankreich
Archivmeldung vom 18.06.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserDie tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stiegen 2013 in Deutschland um 2,6 % und in Frankreich um 1,7 % gegenüber dem Vorjahr. Betrachtet wurden die regelmäßig gezahlten tariflichen Grundvergütungen ohne Sonderzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war der Anstieg der Verbraucherpreise - gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex - im Jahr 2013 gegenüber 2012 in Deutschland mit + 1,6 % höher als in Frankreich (+ 1,0 %).
In Deutschland variierten die durchschnittlichen Tariferhöhungen zwischen den einzelnen Branchen stärker als im Nachbarland. Das Tarifplus lag 2013 in Deutschland zwischen 1,5 % im Bereich "Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen", zu dem beispielsweise Wach- und Sicherheitsdienste, Zeitarbeit, Landschafts- und Gartenbau sowie Reisebüros zählen, und 3,3 % im Grundstücks- und Wohnungswesen. In Frankreich stiegen die Tarifverdienste 2013 zwischen 1,1 % im Bereich "Energieversorgung" und 1,9 % im Verarbeitenden Gewerbe.
In Frankreich gibt es seit 1950 einen allgemein garantierten, gesetzlichen Mindestlohn, der jährlich von der Regierung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Zum 1. Januar 2013 betrug der Mindestlohn 9,43 Euro pro Stunde. Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung, junge Auszubildende und Jugendliche, die vor der Berufsausbildung ein Praktikum absolvieren. In Deutschland galten im Jahr 2013 verbindliche Mindestlöhne nur in einzelnen Branchen. Sie lagen am 1. Juli 2013 zwischen 13,70 Euro (Baugewerbe im früheren Bundesgebiet) und 7,50 Euro (zum Beispiel im Objektschutz in mehreren Bundesländern).
Gegenwärtig plant die Bundesregierung jedoch einen allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ab 1. Januar 2015. Er soll deutschlandweit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Ausnahmen soll es nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales voraussichtlich für Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ehrenamtlich Tätige, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung sowie bestimmte Praktika geben. Zudem soll eine Übergangsregelung für laufende Mindestlohnverträge bis zum 31. Dezember 2016 auch Bruttostundenverdienste unterhalb 8,50 Euro erlauben. Ab dem 1. Januar 2017 soll der Mindestlohn von 8,50 Euro dann auch in diesen Branchen gelten.
Methodische Hinweise:
Das Statistische Bundesamt (Destatis) und das nationale französische Statistikamt (INSEE) veröffentlichen jährlich Vergleichsdaten zur Entwicklung der durchschnittlichen Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich. Für die Berechnung der Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer in Deutschland werden vierteljährlich die Veränderungen der Vergütungen ausgewählter Tarifverträge berücksichtigt. Die französischen Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen Erhebung der sogenannten Basislöhne für den letzten Monat jedes Quartals bei Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten. Zulagen und Prämien sowie Einmalzahlungen werden in beiden Berechnungen nicht einbezogen.
Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient der Inflationsmessung und wird vorrangig für den innereuropäischen Vergleich herangezogen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)