Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht gegen Media Markt durch
Archivmeldung vom 11.12.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittLandgericht Stuttgart erlässt einstweilige Verfügung wegen Verstößen bei der Energiekennzeichnung gegen Esslinger Filiale - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Media Markt tritt Verbraucherrecht und Klimaschutz mit Füßen" - Deutsche Umwelthilfe kündigt Intensivierung der Testbesuche in Media Markt- und Saturn-Filialen in der Vorweihnachtszeit an.
Wegen Verstößen gegen die gesetzlich
vorgeschriebene Energiekennzeichnung hat das Landgericht Stuttgart
auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen die Esslinger
Filiale der Elektrogeräte-Kette Media Markt eine einstweilige
Verfügung erlassen. Unter Androhung einer Geldstrafe von bis zu
250.000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Monaten Haft für die
Geschäftsführer verurteilte das Gericht die zum Metro-Konzern
gehörende Filiale zur Einhaltung der
Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Az.: 33 O 62/06 KfH). Die
Regelung soll den Kunden beim Kauf von Kühl- und Gefriergeräten,
Waschmaschinen oder Wäschetrocknern (so genannte "weiße Ware") die
Entscheidung für verbrauchsarme und damit Klima und Ressourcen
schonende Geräte erleichtern.
Mit der Entscheidung des Stuttgarter Gerichts hat die Deutsche
Umwelthilfe nach Erfolgen in zwei Hauptsache-Verfahren gegen Media
Markt- bzw. Saturn-Filialen vor dem Landgericht Berlin (Az.: 102 O
97/05 und 96 O 259/05) nun erstmals auch im einstweiligen Verfahren
gegen einen der beiden Marktführer im Elektrogerätemarkt obsiegt.
"Media Markt tritt Verbraucherrecht und Klimaschutz mit Füßen und
erhält mit dieser Gerichtsentscheidung die Quittung für
unverbesserliche Ignoranz gegenüber geltendem Recht", kommentierte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch den Richterspruch. Im
Gegensatz zu anderen großen Elektrogeräte-Anbietern sei Media Markt
seit einem Jahr "nicht Willens oder in der Lage, eklatante Verstöße
bei der Energiekennzeichnung verbindlich und flächendeckend
abzustellen".
Stattdessen weigern sich Saturn- wie Media-Märkte in den bisher
von der DUH angestrengten Hauptsacheverfahren die Rechts- und
Sachlage anzuerkennen und bemühen nach Verurteilungen wegen Verstößen
gegen die Kennzeichnungsverordnung jeweils die nächste
Gerichtsinstanz. Die DUH befürchtet, dass dieses von bedingungsloser
Uneinsichtigkeit geprägte Vorgehen auch im aktuellen einstweiligen
Verfahren fortgesetzt wird.
"Eine Vielzahl der nicht oder falsch gekennzeichneten
Elektrogeräte haben einen viel zu hohen Stromverbrauch. Die DUH
fordert Media Markt auf, endlich verbrauchsarme Geräte anzubieten,
die das Klima und über ihre Lebenszeit die Geldbeutel der Kunden
schonen. Erst dann gibt es für die Filialen keinen Grund mehr, die
Energiekennzeichnungspflicht zu missachten", sagte Resch.
Der DUH-Bundesgeschäftsführer kündigte an, dass Mitarbeiter der
Deutschen Umwelthilfe in der Vorweihnachtszeit Elektrogeräteanbietern
verstärkt Testbesuche abstatten würden, um auf eine korrekte
Einhaltung der Energiekennzeichnung hinzuwirken. Die "Sünder" würden
konsequent abgemahnt und - wie bereits im vergangenen Jahr (und
aktuell die Esslinger Media Markt-Filiale) - auf einer
"DUH-Schmuddelliste" im Internet veröffentlicht werden, bis die
Missstände abgestellt seien.
Resch erinnerte Metro-Aufsichtsratsmitglied Erich Greipl daran,
dass dieser bei einem persönlichen Gespräch am 17. November für alle
Media Markt und Saturn-Filialen Besserung gelobt habe. Resch: "Bisher
spüren wir davon nichts: Die betroffenen Media-Markt-Filialen wehren
sich gegen jede noch so berechtigte Abmahnung über die Kanzlei des
´Ich-bin-doch-nicht-blöd´-Anwalts Joachim Steinhöfel. Gleichzeitig
überziehen Media-Markt-Filialen ihrerseits kleinere Konkurrenten mit
Abmahnungen. Das alles ist ein Armutszeugnis für den Metro-Konzern".
Die Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Umwelthilfe und den
beiden Marktführern unter den Elektrogeräte-Anbietern, Media Markt
und Saturn, begann Ende 2005, als die DUH in Berlin jeweils eine
Filiale der beiden Ketten in Berlin wegen massiver Verstöße gegen die
Kennzeichnungspflicht verklagte. Media Markt- und Saturn-Filialen
hatten seinerzeit zwar ihre Energiekennzeichnung noch vor den
Urteilen des Landgerichts Berlin korrigiert. Auch bundesweit hatten
viele Filialen beider Ketten die Kennzeichnung verbessert. Eine von
der DUH vor einigen Wochen durchgeführte stichprobenartige
Nachprüfung bei einem Dutzend Media Markt- und Saturn-Filialen hatte
jedoch ergeben, dass sich weiterhin Märkte nicht korrekt an die
Kennzeichnungspflicht halten. Besonders schwere Verstöße hat die DUH
in der Esslinger Media Markt-Filiale festgestellt.
Alarmierend ist für die DUH vor allem die Analyse des durchschnittlich angebotenen Sortiments an Kühlgeräten (Kühlschränke und Kühlgefrierkombinationen). Nur etwa ein Drittel der Produkte sind tatsächlich energieeffizient und mit den Effizienzklassen A++ bzw. A+ gekennzeichnet. Nur ca. ein Prozent der Geräte entsprechen der modernsten Effizienzklasse A++. Offensiv in Zeitungsbeilagen etc. beworben werden nach DUH-Beobachtungen vor allem Kühlgeräte der mittleren Effizienzklasse A. Kühlgeräte der Energieeffizienzklasse A++ verbrauchen 45 - 50 % weniger Strom als vergleichbare Geräte der Klasse A.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e. V.