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Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im August 2024: +14,2 % zum Vormonat

Freigeschaltet am 25.10.2024 um 08:11 durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /SB

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2024 gegenüber Juli 2024 kalender- und saisonbereinigt um 14,2 % gestiegen. Mehrere Großaufträge trugen zu diesem Ergebnis bei. Dabei nahm der Auftragseingang im Tiefbau um 8,7 % und im Hochbau um 21,4 % zu.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2023, in dem der Höchstwert für einen August seit Beginn der Zeitreihe gemessen wurde, nahm der reale, kalenderbereinigte Auftragseingang um 5,3 % ab. Der nominale (nicht preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe lag 4,8 % unter dem Vorjahresniveau.

In den ersten acht Monaten 2024 sanken die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum kalender- und preisbereinigt (real) um 0,6 %, während sie nominal um 0,6 % zunahmen.

Auch der Umsatz steigt im August

Der reale Umsatz im Bauhauptgewerbe nahm im August 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,8 % zu. Der nominale Umsatz stieg im gleichen Zeitraum um 3,3 % auf 10,2 Milliarden Euro. Dabei sank der Umsatz im Hochbau real um 5,6 % (nominal: -3,9 %), während er im Tiefbau um 7,9 % anstieg (nominal: +10,9 %).

In den ersten acht Monaten 2024 sanken die Umsätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum preisbereinigt um 1,1 %, nominal nahmen sie um 0,3 % zu.

Die Zahl der im Bauhauptgewerbe tätigen Personen nahm im August 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,7 % ab.

Methodische Hinweise:

Mit dem Berichtsmonat Mai 2024 wurden die Indizes im Bauhauptgewerbe auf das neue Basisjahr 2021=100 umgestellt. Die Umstellung auf ein neues Basisjahr erfolgt turnusmäßig in der Regel alle fünf Jahre. Aufgrund einer EU-Verordnung (Verordnung 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken sowie Durchführungsverordnung 2020/1197) ist das Jahr 2021 das aktuelle Basisjahr und nicht das Jahr 2020. Mit der Umstellung wurden alle Indizes ab 1991 (Auftragseingangsindizes) beziehungsweise 1995 (Umsatzindizes) neu berechnet. Die auf der alten Basis 2015 ermittelten Indizes verlieren damit ihre Gültigkeit.

In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der Vergleich der kalender- und saisonbereinigten Werte zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich die kurzfristige konjunkturelle Entwicklung ablesen. Der kalenderbereinigte Vorjahresvergleich dient einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen und Kalendereffekten unabhängig. Im Zuge der Corona-Krise und des Kriegs in der Ukraine kann es zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vormonats-/Vorquartalsvergleich und Vorjahresvergleich kommen.

Der Monatsbericht im Bauhauptgewerbe, aus dem die Angaben in dieser Pressemitteilung stammen, erfasst Betriebe von rechtlichen Einheiten mit 20 und mehr tätigen Personen, die überwiegend einer der folgenden wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen: Errichtung von Hochbauten im Rohbau, Ausführen von Tief- oder Spezialbauarbeiten. Weitere methodische Hinweise finden sich in den Erläuterungen zur Statistik und der Erläuterung zur Saisonbereinigung sowie in den Qualitätsberichten zum Baugewerbe.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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