Öffentliche Schulden im 4. Quartal 2024 um 2,6 % höher als Ende 2023

Foto: Martin Kraft / Eigenes Werk
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.
Der Öffentliche Gesamthaushalt war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2024 mit 2 509,0 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem Jahresende 2023 um 2,6 % oder 63,9 Milliarden Euro. Gegenüber dem 3. Quartal 2024 stieg die Verschuldung um 0,8 % oder 20,5 Milliarden Euro. Zum Öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.
Schulden des Bundes steigen um 2,1 %
Die Schulden des Bundes waren zum Ende des 4. Quartals 2024 um 2,1 % beziehungsweise 36,5 Milliarden Euro höher als Ende 2023. Ursächlich hierfür war insbesondere der Anstieg der Verschuldung des "Sondervermögen Bundeswehr" um 295,6 % oder 17,2 Milliarden Euro auf nunmehr 23,0 Milliarden Euro. Die Verschuldung des Sondervermögens "Wirtschaftsstabilisierungsfonds Corona" hingegen sank binnen Jahresfrist um 40,2 % oder 14,9 Milliarden Euro auf 22,1 Milliarden Euro. Gegenüber dem 3. Quartal 2024 stieg die Verschuldung des Bundes um 0,8 % oder 13,6 Milliarden Euro.
Schulden der Länder erhöhen sich ebenfalls um 2,1 %
Die Länder waren zum Ende des 4. Quartals 2024 mit 606,9 Milliarden Euro verschuldet, das waren 2,1 % oder 12,7 Milliarden Euro mehr als zum Jahresende 2023. Gegenüber dem 3. Quartal 2024 stieg die Verschuldung der Länder um 0,1 % oder 796 Millionen Euro.
Am stärksten stiegen die Schulden gegenüber dem Jahresende 2023 prozentual in Mecklenburg-Vorpommern (+10,9 %), Rheinland-Pfalz (+9,7 %), Brandenburg (+8,9 %) und Hessen (+8,3 %). In Mecklenburg-Vorpommern wurden auslaufende Kredite beim öffentlichen Bereich am Kapitalmarkt (nicht-öffentlicher Bereich) teilweise refinanziert. Der Schuldenanstieg in Rheinland-Pfalz ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass im Rahmen des Programms "Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz" (PEK-RP) zum 31. Dezember 2024 insgesamt 2,8 Milliarden Euro an kommunalen Kassenkrediten vom Land übernommen wurden. Dadurch sank im Gegenzug die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz.
Schuldenrückgänge gegenüber dem Jahresende 2023 wurden lediglich für Niedersachsen (-4,1 %), Thüringen (-1,8 %), Nordrhein-Westfalen (-1,5 %) sowie Sachsen-Anhalt (-0,8 %) ermittelt.
Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände wachsen um 9,5 %
Auch bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des 4. Quartals 2024 gegenüber dem Jahresende 2023 zu. Sie stieg um 9,5 % oder 14,7 Milliarden Euro auf 169,4 Milliarden Euro. Gegenüber dem 3. Quartal 2024 erhöhten sich die kommunalen Schulden um 3,7 % oder 6,1 Milliarden Euro.
Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Jahresende 2023 wiesen dabei die Gemeinden und Gemeindeverbände in Mecklenburg-Vorpommern (+17,7 %) auf, gefolgt von Sachsen (+17,3 %), Niedersachsen (+15,0 %), Bayern (+14,0 %) und Nordrhein-Westfalen (+12,8 %). Einen Rückgang der Verschuldung gab es lediglich in Rheinland-Pfalz (-21,3 %) wegen des Entschuldungsprogramms PEK-RP sowie in Thüringen (-4,0 %) und im Saarland (-0,3 %).
Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im 4. Quartal 2024 gegenüber dem Jahresende 2023 um 1,4 Millionen Euro (-3,5 %) auf 39,5 Millionen Euro.
Methodische Hinweise:
Die Angaben beziehen sich auf vorläufige Ergebnisse der vierteljährlichen Schuldenstatistik. Als Referenzwerte für die Verschuldung zum Jahresende 2023 werden die seit dem 29. Juli 2024 vorliegenden endgültigen Ergebnisse der jährlichen Schuldenstatistik herangezogen.
Die in der vierteljährlichen Schuldenstatistik nachgewiesenen Schuldenstände können von den haushaltsmäßigen Schuldenständen abweichen. Die Verschuldung der Länder enthält auch die empfangenen Barsicherheiten aus Derivatgeschäften der Länderkernhaushalte (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen für das 3. Quartal 2024 in Höhe von 181,2 Millionen Euro und für das 4. Quartal 2024 in Höhe von 346,4 Millionen Euro, Hessen für das 3. Quartal 2024 in Höhe von 65,9 Millionen Euro und für das 4. Quartal 2024 in Höhe von 37,4 Millionen Euro).
Die Schulden der Kernhaushalte der Sozialversicherung wurden auf Basis des Ergebnisses der jährlichen Schuldenstatistik zum 31. Dezember 2023 mit 28,3 Millionen Euro fortgeschrieben.
Detaillierte methodische Hinweise einschließlich der Erläuterungen zu Abweichungen der haushaltsrechtlichen Darstellung von der amtlichen Statistik bieten der Statistische Bericht "Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts" unter "Informationen zur Statistik" sowie der Qualitätsbericht zur Statistik.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)