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NABU warnt vor Kardinalfehler bei Biogasförderung im EEG

Archivmeldung vom 03.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: JuwelTop  / pixelio.de
Bild: JuwelTop / pixelio.de

Der NABU kritisiert den von Bundesumweltminister Röttgen vorgestellten Entwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bereich Biomasse als fehlerhaft und ökologisch kontraproduktiv. „Der massive Ausbau der Biogaslandwirtschaft ist ökologischer Unsinn und darf nicht noch weiter gefördert werden“, erklärt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Eine weitere Förderung von Maiswüsten sei aus klima- und umweltpolitischer Sicht nicht vertretbar und könne auch nicht durch die Energiewende begründet werden. „In diesem Punkt ist der Gesetzentwurf ein Angriff auf die Natur, den Klimaschutz und auf die bäuerliche Landwirtschaft“, kritisiert Tschimpke.

Zwar sieht der Gesetzentwurf bei der Biogas-Förderung eine Deckelung des Mais- und Getreideanteils in den Biogasanlagen auf maximal 50 Prozent vor, was den Anteil von Mais-Monokulturen begrenzen und einen Fruchtwechsel fördern würde, doch gleichzeitig begünstigt der EEG-Entwurf landschaftsunverträgliche Großanlagen bis fünf Megawatt. „Das würde sämtliche guten Vorsätze konterkarieren und die Naturschutzprobleme in den Regionen weiter verschärfen“, erklärt Tschimpke.

Der Anbau von Energiemais ist nach aktuellen Schätzungen innerhalb von sechs Jahren von 70.000 Hektar auf fast 800.000 Hektar gestiegen. Das hat drastische Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt. Das Umweltministerium habe dieses Problem im Grundsatz zwar erkannt, zugleich stellt der Gesetzentwurf die Großanlagen von den Vorgaben frei und bietet zudem eine deutlich höhere Vergütung, kritisiert der NABU. Dieser Kardinalfehler würde zu einem noch höheren Flächenverbrauch, einem weiteren Anstieg der Pachtpreise und einer intensiveren Bewirtschaftung der Flächen führen. Auf der anderen Seite würden alle kleineren Anlagen, die auf der Basis von Gülle und naturverträglichen Anbaukulturen betrieben werden, zu den Verlierern des EEG-Entwurfs gehören.

Der NABU fordert, die Förderung der Großanlagen zu reduzieren und stattdessen besonders umweltfreundliche Biogassubstrate besser zu vergüten sowie hofgebundene Gülleanlagen zusätzlich zu unterstützen. Nötig sei ein Paradigmenwechsel für eine bedarfsgerechte Nutzung der Biomasse zur Stromerzeugung, ohne dass dafür insgesamt wesentlich mehr Rohstoffe als heute verbraucht werden.

Quelle: NABU - Naturschutzbund Deutschland

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