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Erfolg für TELE2 im Streit mit der Deutschen Telekom

Archivmeldung vom 19.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die jüngsten Kundenschreiben der Deutschen Telekom, in denen eine Vielzahl von ISDN-Kunden über die bevorstehende Aufhebung ihres ISDN-Anschlusses informiert wurden, sind rechtswidrig!

Das entschied jetzt das Landgericht Münster und bestätigt damit in vollem Umfang den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die der Telekommunikationsanbieter TELE2 am Ende der vergangenen Woche eingereicht hatte. Ab sofort darf die Deutsche Telekom darum keine weiteren Briefe mit diesem Inhalt an ihre Kunden schicken. "Wir begrüßen die schnelle und - aus unserer Sicht - einzig richtige Entscheidung des Landgerichts", kommentiert Oliver Rockstein, Geschäftsführer von TELE2 Deutschland, die einstweilige Verfügung. "Die Telekom hat mit ihren Schreiben für viel Unruhe und Verwirrung bei den Verbrauchern gesorgt, das haben auch wir zu spüren bekommen." Denn in den Tagen nach Versand der Kundenbriefe standen die Telefone auch bei der TELE2 Hotline nicht mehr still. Verunsicherte und verängstigte Kunden hatten Sorge, plötzlich ohne Telefonanschluss dazustehen.

Unter der Überschrift "Wichtige Vertragsinformation" informierte die Deutsche Telekom in den vergangenen Wochen zahlreiche Kunden über die Beendigung ihrer ISDN-Anschlüsse Standard und Komfort zum Spätsommer bzw. Herbst 2009. Im gleichen Zug drängte sie die Angeschriebenen, auf ein ganz anderes, viel umfangreicheres Angebot umzusteigen, das sie als angebliche Alternative vorschlug. Dieses Alternativangebot ist von seinem Leistungsumfang her jedoch in keiner Weise vergleichbar, da die Deutsche Telekom versucht, den Anschlusskunden - ohne weiteren Hinweis - ein so genanntes Bündelprodukt, bestehend aus Telefonanschluss und Telefondienst sowie ggf. DSL-Dienstleistungen, zu verkaufen. Und dazu mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 bis 24 Monaten, ohne dass diese erwähnt wird! Als "Irreführung" und "Panikmache" bezeichnete Oliver Rockstein das Vorgehen der Deutschen Telekom. "Den Kunden wurde vorgegaukelt, sie müssten auf ein Bündelprodukt der Deutschen Telekom umsteigen, sonst ständen sie ab Herbst ganz ohne Telefonanschluss da. Das ist ungeheuerlich", sagte er. Noch schlimmer ist jedoch, dass Telekom-Kunden nach einer erfolgten Umstellung des Telekom-Tarifes plötzlich zwei Vertragsverhältnisse hatten - nämlich genau dann, wenn sie parallel zu ihrem ISDN-Anschluss bereits einen Telefon- oder DSL-Tarif eines alternativen Anbieters nutzten. Die böse Überraschung für den Kunden im Falle einer Entscheidung für ein Angebot der Deutschen Telekom: Teure Doppelzahlungen!

Quelle: TELE2 Deutschland

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