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Ärger um Steuerregelung für Weiterbildung

Archivmeldung vom 24.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesregierung hat mit einer Steuervereinfachung massiven Ärger bei der Wirtschaft ausgelöst. Nach dem Entwurf für das Jahressteuergesetz sollen auch Weiterbildungsprogramme für Unternehmen ab 2013 generell von der Mehrwertsteuerpflicht befreit werden. Damit entfalle aber der sogenannte Vorsteuerabzug, mit dem Betriebe und Dienstleister die Verbraucherabgabe kostenneutral verrechnen könnten, warnen dem Nachrichtenmagazin "Focus" zufolge die acht größten Wirtschaftsverbände in ihrer Stellungnahme für die Anhörung im Finanzausschuss am Mittwoch.

Das verteuere Bildung. Die Pläne seien daher "geeignet, das Ziel der Steuerbefreiung zu konterkarieren". Der FDP-Finanzexperte Daniel Volk hat nun ein Bescheinigungsverfahren ins Gespräch gebracht. Damit könnten gewerbliche Bildungsanbieter ihre Leistungen auf Antrag von der Umsatzsteuer befreien lassen. In allen anderen Fällen bliebe es bei der bisherigen Regelung, sagte Volk. "Das wird zumindest in anderen EU-Ländern so praktiziert."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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