Die Rechtsform des Jahres 2005 - Limited & Co. KG
Archivmeldung vom 07.11.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn Zeiten hoher Flexibilität und hoher Risiken auf der einen und zugleich beständig abnehmender Erträge und Handlungsspielräume auf der anderen Seite, können Unternehmen jetzt auf eine neue Rechtsform zugreifen: die Limited & Co. KG. Nicht von ungefähr gilt dieses Unternehmenskonstrukt unter Experten als "Rechtsform des Jahres 2005".
Der seit 2003 anhaltende Limited-Boom in Deutschland verbindet
sich mit dem Namen der Consultingfirma Go Ahead. Wer seine Ltd.
online unter www.go-limited.de bestellt, ist bereits binnen
Wochenfrist mit Eintragung ins englische Handelsregister voll
rechtsfähig; gegen Aufpreis ist sogar ein 24-Stunden-Service möglich.
Rund 15.000 Selbständige, Handwerker, Existenzgründer und
bestehende Unternehmen haben via Go Ahead bereits diesen
unkomplizierten Weg genutzt, um an der verkrusteten GmbH vorbei vom
unbürokratischen englischen Gesellschaftsrecht profitieren zu
können.
Nach einer aktuellen Schätzung gibt es in Germany gegenwärtig
rund 24.000 "deutsche" Limiteds, deren Gesellschafter oft nur 100
britische Pfund anstatt 25.000 Euro wie bei einer GmbH eingelegt
haben. Die Mindesteinlage beträgt jedoch nur ein Pfund (1,45 Euro).
Als Sonderform der Limited hat offensichtlich auch die Ltd. & Co.
KG eine große Zukunft. Zu diesem Fazit kam der Freiburger
Steuerberater Jürgen Schwendemann. Seiner Auffassung nach lautet die
Frage nicht mehr "GmbH oder Limited?, sondern nur noch Limited oder
Limited & Co. KG." Schon die "pure" Limited bietet deutschen
Unternehmern mannigfaltige Vorteile gegenüber GmbH, GbR oder
Einzelunternehmen. Mit der Limited & Co. KG lassen sich - neben
vielen anderen Pluspunkten - sogar auch steuerliche Vorteile
erzielen. Ein Anreiz nicht nur für Mittelständler, sondern auch
Großfirmen - wie das Beispiel der Drogeriekette Müller Ltd & Co. KG
zeigt.
Haftungsrisiko nur auf Einlage begrenzt
Wie die GmbH & Co. KG ist die Limited-Entsprechung eine
Personengesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Vollhafter eine
Kapitalgesellschaft ist. Mit der GmbH als Vollhafter ist das
Haftungsrisiko auf das gezeichnete Kapital beschränkt; wird diese
Rolle dagegen von einer Ltd. übernommen, kann die Haftung auf Grund
des niedrigeren Stammkapitals noch weiter beschränkt werden.
Fazit:
Die Schwelle, mit Geschäftspartnern ein neues Vorhaben zu beginnen,
wird durch die Möglichkeit, das Projekt über eine Ltd.& Co. KG laufen
zu lassen, deutlich gesenkt. Für den Kölner Rechtsanwalt Steffen
Wilde ist die Ltd. & Co. KG deshalb "die Gesellschaftsform, mit der
neue Ideen, Vorhaben und Projekte schnell und ohne abschreckenden
Kostenaufwand zügig umgesetzt werden können."
Steuervorteile mit der Limited & Co. KG
Bei der Wahl der Rechtsform sind oft steuerliche Überlegungen
neben der Haftungsbegrenzung die wichtigsten. Bei einem Gewinn von
100.000 Euro, ein Gehalt für den Geschäftsführer von 50.000 Euro und
eine Ausschüttung des Gewinns an den Gesellschafter zu 100 % beträgt
der Steuervorteil einer KG gegenüber GmbH/Limited von 2.751 Euro.
Unter www.go-limited.de/kg können Unternehmer den persönlichen
Steuervergleichsrechner kostenlos berechnen lassen.
Fiskus geht leer aus
Ein weiterer, sehr wesentlicher Vorteil der Limited gegenüber der
GmbH als Komplementärin zahlt sich einmal mehr in barer Münze aus:
Für die Limited wird in der Regel zwar auch eine
Haftungsentschädigung bezahlt, diese beträgt zwischen 5 und 10 % des
Stammkapitals; also bei einer 100 Pfund Limited maximal 10 Pfund im
Jahr. Bei der GmbH beträgt die Haftungsvergütung in jedem Fall
zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Einkünfte müssen bei der GmbH mit der
Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
versteuert werden. Bei einer Haftungsentschädigung von 2.000 Euro
fallen also bei der GmbH ca. 800 Euro Steuern an. Hinzu kommen die
Abschlusskosten des Steuerberaters. Bei der Limited entstehen dem
Unternehmer also Kosten, die absolut zu vernachlässigen sind. Zudem
geht der Fiskus praktisch leer aus!
Quelle: Pressemitteilung Go Ahead Limited