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Kartellamt: Quersubventionierung bei den Energiekonzernen muss abgestellt werden

Archivmeldung vom 15.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Präsident des Bundeskartellamts Ulf Böge sieht als großes Wettbewerbshindernis auf dem Strom- und Gasmarkt die Quersubventionierung innerhalb der Konzerne. "Die Möglichkeit muss unbedingt beseitigt werden", sagte er dem "Tagesspiegel".

Heute könnten noch die integrierten Unternehmen die Netznutzung so verteuern, dass sich für Dritte die Nutzung nicht lohnt. "Diese Diskriminierung über die Quersubventionierung konnte weder durch die buchhalterische Trennung der Netze noch durch die gesellschaftsrechtliche Trennung beseitigt werden", kritisierte Böge. Dass die Bundesnetzagentur in vielen Fällen im Strombereich eine Absenkung der Nutzungsgebühren erzwungen habe, sei "ein deutliches Zeichen dafür, dass hier jahrelang eine Diskriminierung der Wettbewerber statt gefunden hat". Deshalb müsse dafür gesorgt werden, dass die Netzbetreiber "wirtschaftlich eigenverantwortlich" arbeiten. Deshalb müssten die Konzerne aber noch nicht - wie von der EU-Kommission gefordert - das Eigentum an den Netzen abgeben. "In der reinen Theorie wäre die Abtrennung der Netze ohne Zweifel die beste wettbewerbliche Lösung", sagte Böge. Man müsse aber mit langjährigen Prozessen rechnen, die dem Wettbewerb nichts brächten. Eine Kontrolle der Netzinhaber durch die Behörden werde in jedem Fall auch in Zukunft bleiben, sagte Böge. Selbst bei einer eigentumsrechtlichen Trennung bleibe der Netzinhaber ein Monopolist - "und wir müssen aufpassen, dass er nicht unberechtigte Preise fordert. Diese Missbrauchsaufsicht wird bleiben, so oder so."

Kartellamtspräsident Böge sieht außerdem die Stadtwerke in der Pflicht, für mehr Wettbewerb beim Gas zu sorgen. Zum einen müssten die Bundesländer durchsetzen, dass die Kommunen ihren Stadtwerken erlauben, auch außerhalb ihrer Gebiete tätig zu werden. Dies werde noch häufig durch die Gemeindeordnungen verboten. "Auch dies ist ein Wettbewerbshindernis. Das müssen die Bundesländer ändern, um den Wettbewerb in Schwung zu bringen", sagte Böge. Die Betriebe selber müssten aber zum anderen ihre neuen Möglichkeiten wahrnehmen und um bessere Einkaufskonditionen kämpfen, nachdem das Kartellamt untersagt hat, dass die Ferngaslieferanten Stadtwerke langfristig an sich binden. "Bei Missbrauchsverfahren werden wir künftig nicht mehr den Hinweis akzeptieren, man habe nur zu hohen Konditionen einkaufen können", warnte Böge.

Böge stellte sich hinter die Pläne von Wirtschaftsminister Michael Glos, das Wettbewerbsrecht zu ändern. Auch wenn die Industrie das Gegenteil behaupte, gehe es dabei nicht um Preiskontrolle. "Es geht darum, in Verfahren missbräuchliches Verhalten der Energiekonzerne schneller abstellen zu können", sagte Böge. "Wenn wir sechs, sieben Jahre prozessieren, freuen sich nur die Konzerne."

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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