Öffentliche Schulden im 4. Quartal 2023 um 3,3 % höher als Ende 2022: Öffentlicher Schuldenstand steigt um 77,4 Milliarden Euro
Archivmeldung vom 27.03.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Mary SmithDer Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2023 mit 2 445,4 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem Jahresende 2022 um 3,3 % oder 77,4 Milliarden Euro. Gegenüber dem 3. Quartal 2023 sank die Verschuldung um 0,3 % oder 8,5 Milliarden Euro. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.
Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass ab dem 2. Quartal 2023 die Schulden aller öffentlich bestimmten Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in die Berechnung des öffentlichen Schuldenstandes einbezogen werden (siehe dazu auch Pressemitteilung Nr. 494 vom 21. Dezember 2023). Ohne Einbeziehung der aufgenommenen ÖPNV-Unternehmen wäre der Schuldenstand zum Jahresende 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 lediglich um 2,9 % auf 2 436,4 Milliarden Euro gestiegen und läge damit um 9,0 Milliarden Euro niedriger.
Schulden des Bundes steigen um 4,7 %
Die Schulden des Bundes stiegen bis Ende 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 4,7 % beziehungsweise 76,0 Milliarden Euro. Ursächlich hierfür war insbesondere der Anstieg der Verschuldung des "Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie" um 41,5 Milliarden Euro beziehungsweise 137,4 % auf 71,7 Milliarden Euro. Dieses Sondervermögen wurde zur Finanzierung von Maßnahmen zur Abfederung der Energiekrise im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine im November 2022 gegründet und zum Jahresende 2023 aufgelöst. Die Verschuldung des Sondervermögens "Wirtschaftsstabilisierungsfonds Corona" sank demgegenüber um 15,5 Milliarden Euro auf 36,9 Milliarden Euro (-29,5 %). Das im Juli 2022 errichtete "Sondervermögen Bundeswehr" verzeichnete Ende 2023 eine Verschuldung von 5,8 Milliarden Euro, Ende 2022 hatte es noch keine Schulden aufgenommen. Da ÖPNV-Unternehmen der Bundesebene nur beim öffentlichen Bereich verschuldet sind, wirkte sich die Einführung des Deutschlandtickets nicht auf den Schuldenstand des Bundes aus.
Schulden der Länder sinken um 1,9 %
Die Länder waren am Jahresende 2023 mit 595,4 Milliarden Euro verschuldet, das waren 1,9 % oder 11,5 Milliarden Euro weniger als Ende 2022. Gegenüber dem 3. Quartal 2023 verzeichneten die Länder einen Schuldenrückgang um 0,5 % oder 3,0 Milliarden Euro. Ohne die Einbeziehung der Schulden der neu hinzugekommenen ÖPNV-Unternehmen wären die Schulden am Jahresende 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 2,4 % oder 14,3 Milliarden Euro auf 592,5 Milliarden Euro zurückgegangen.
Die stärksten prozentualen Schuldenrückgänge gegenüber dem Jahresende 2022 wurden für Mecklenburg-Vorpommern (-13,1 %), Bayern (-8,7 %) und Niedersachsen (-6,2 %) ermittelt. Der Rückgang in Bayern resultiert vor allem aus einer fällig gewordenen Anleihe, die angesichts vorübergehend vorhandener Liquidität noch nicht in voller Höhe anschlussfinanziert werden musste. Auch in den beiden anderen Ländern ergaben sich die Rückgänge aus einer niedrigeren Emission von Wertpapieren aufgrund von nicht benötigter Liquidität. Am stärksten stiegen die Schulden gegenüber dem Jahresende 2022 prozentual in Brandenburg (+6,0 %), Sachsen (+4,1 %) und Hessen (+2,7 %).
Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände steigen um 9,1 %
Bei den Gemeinden und Gemeindeverbände nahm die Verschuldung bis zum Jahresende 2023 zu. Sie stieg gegenüber dem Jahresende 2022 um 9,1 % oder 12,9 Milliarden Euro auf 153,6 Milliarden Euro. Gegenüber dem 3. Quartal 2023 stiegen die kommunalen Schulden um 1,4 % oder 2,1 Milliarden Euro. Ohne Berücksichtigung der Schulden der neu hinzugekommenen öffentlichen ÖPNV-Unternehmen wäre die Verschuldung zum Jahresende gegenüber dem Jahresende 2022 um 4,8 % oder 6,8 Milliarden Euro auf 147,5 Milliarden Euro gestiegen.
Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Baden-Württemberg (+14,5 %) auf, gefolgt von Sachsen (+14,4 %) und Bayern (+13,8 %). Ohne die Einbeziehung der neu in die Statistik aufgenommenen öffentlichen Verkehrsunternehmen im ÖPNV wäre die Verschuldung in Baden-Württemberg um 5,9 %, in Sachsen um 4,3 % und in Bayern um 12,0 % gestiegen. Einen Rückgang der Verschuldung gab es in Brandenburg (-4,3 %; ohne neu hinzugekommene ÖPNV-Unternehmen: -5,7 %) und im Saarland (-4,3 %; ohne neu hinzugekommene ÖPNV-Unternehmen im ÖPNV: -4,5 %).
Die Verschuldung der Sozialversicherung stieg im 4. Quartal 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 0,7 Millionen Euro (+3,2 %) auf 22,3 Millionen Euro.
Methodische Hinweise:
Nähere Erläuterungen zur Behandlung der öffentlich bestimmten ÖPNV-Unternehmen bietet der Statistische Bericht "Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts" unter "Informationen zur Statistik".
Die in der vierteljährlichen Schuldenstatistik nachgewiesenen Schuldenstände können von den haushaltsmäßigen Schuldenständen abweichen. Die Verschuldung der Länder enthält auch die empfangenen Barsicherheiten aus Derivatgeschäften der Länderkernhaushalte (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen für das 3. Quartal 2023 in Höhe von 182,4 Millionen Euro und für das 4. Quartal 2023 in Höhe von 273,6 Millionen Euro, Hessen für das 3. Quartal 2023 in Höhe von 343,1 Millionen Euro und für das 4. Quartal 2023 in Höhe von 38,8 Millionen Euro). Die Schulden der Kernhaushalte der Sozialversicherung wurden auf Basis des Ergebnisses der jährlichen Schuldenstatistik zum 31. Dezember 2022 mit 9,6 Millionen Euro fortgeschrieben. Weitere methodische Hinweise einschließlich der Erläuterungen zu Abweichungen der haushaltsrechtlichen Darstellung von der amtlichen Statistik bieten der Statistische Bericht "Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts" sowie der Qualitätsbericht zur Statistik.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)