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DGB beharrt in Corona-Krise auf 12 Euro Mindestlohn

Archivmeldung vom 28.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
12 Euro Mindestlohn (Symbolbild)
12 Euro Mindestlohn (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

In der Mindestlohnkommission, die an diesem Mittwoch (29.04.) wieder tagt, bahnt sich in der Corona-Krise heftiger Streit über die kommende Anpassung der Lohnuntergrenze an. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell beharrte gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" auf einer deutlichen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro auf zwölf Euro in der Stunde.

Körzell betonte, die Gewerkschaften wollten gute Tariflöhne. "Dazu brauchen wir Arbeitgeber, die mit uns Tarifverhandlungen führen und die sich nicht in die Büsche schlagen. Wo die Arbeitgeber dafür nicht zur Verfügung stehen, muss es aber als untere Haltelinie einen armutsfesten Mindestlohn geben. Das sind 60 Prozent vom Medianeinkommen der Vollzeitbeschäftigten, zurzeit 12 Euro. Das gilt jetzt, und das gilt erst recht nach der Krise. Dabei bleiben wir." Das Medianeinkommen - nicht zu verwechseln mit den durchschnittlichen Bezügen - ist das Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt.

Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, der ebenso wie Körzell der Mindestlohnkommission angehört, hatte zuvor zu Zurückhaltung gemahnt. Er argumentiert: "Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen vor allem kleine und Kleinstbetriebe besonders hart, weshalb die zurückliegende konjunkturbedingt gute Tariflohnentwicklung nicht alleiniger Maßstab sein kann." Und weiter: "Wer in diesen Zeiten von einer Mindestlohnanhebung auf 12 Euro spricht - einer Steigerung von über 28 Prozent -, der denkt an vieles, aber nicht an die Beschäftigten und daran, ihre Arbeitsplätze zu sichern."

Die Mindestlohnkommission muss bis Ende Juni eine Empfehlung abgeben, wie die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2021 angepasst wird. Sie besteht aus je drei Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei Wissenschaftlern und einem Vorsitzenden. Die Bundesregierung setzt ihre Empfehlungen per Rechtsverordnung um.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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