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Dividendenzahlungen an Sparkassen und Volksbanken sind zulässig

Archivmeldung vom 29.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Lupo / pixelio.de
Bild: Lupo / pixelio.de

Trotz eines Ausschüttungsverbots der EZB dürfen die DZ Bank und öffentlich-rechtliche Spitzeninstitute weiter Dividenden an ihre Eigentümer ausbezahlen. In solchen Fällen verbleibe eine Dividendenzahlung "innerhalb der Finanzgruppe der Sparkassen oder Genossenschaften" und somit im Bankensystem, sagte Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling dem "Handelsblatt".

Wuermeling weiter: "Deshalb gehe ich nicht davon aus, dass auch innerhalb von Verbünden erwartet wird, auf Ausschüttungen zu verzichten." Die Bundesbank ist genauso wie die Finanzaufsicht Bafin in den Gremien der EZB-Bankenaufsicht vertreten. Diese hatte Institute am Freitag aufgefordert, angesichts der Coronakrise mindestens bis zum 1. Oktober 2020 keine Dividenden auszubezahlen.

"Wir wollen mit der Empfehlung verhindern, dass in der aktuell unsicheren Lage durch Ausschüttungen womöglich später dringend benötigtes Kapital aus dem Bankensystem abfließt", sagte Wuermeling. Bei Zahlungen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen innerhalb von Bankkonzernen fließe jedoch kein Kapital aus dem Bankensystem ab, sagte der Bundesbank-Vorstand. "Deshalb erstreckt sich die Empfehlung nicht auf solche Transaktionen." Die Münchner Hypovereinsbank darf ihrem Mailänder Mutterkonzern Unicredit also wie geplant eine Dividende von 3,29 Milliarden Euro überweisen. "Innerhalb von Verbünden ist die Lage vergleichbar, auch wenn es sich juristisch nicht um einen Konzern handelt", sagte Wuermeling.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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