KPMG-Gutachten wirft Verantwortlichen der HSH Nordbank Verstöße gegen Bafin-Richtlinien vor
Archivmeldung vom 06.07.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Zusammenhang mit der Schieflage der HSH Nordbank sind Einzelheiten bekannt geworden, die Vorstand und Aufsichtsrat offenbar schwer belasten.
Konkret geht es um ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, das bisher vertraulich behandelt worden ist. Auszüge daraus liegen NDR Info vor. Darin werfen die Prüfer den Verantwortlichen der HSH unter anderem Verstöße gegen die Richtlinien der Finanzaufsicht Bafin vor. Wörtlich heißt es: "In dem Umstand, dass wesentliche Vorstandsentscheidungen (...) nicht beziehungsweise nicht nachvollziehbar dokumentiert wurden, sehen wir einen Verstoß gegen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement."
Die HSH Nordbank hatte immer wieder Schwachstellen im Risikomanagement eingeräumt, wollte sich allerdings nie konkret äußern. In dem Gutachten kritisieren die KPMG-Prüfer auch den Aufsichtsrat. So schreiben sie: "Zumindest seit dem Inkrafttreten der Mindestanforderungen an das Risikomanagement sehen wir einen weiteren Verstoß in der fehlenden Nachvollziehbarkeit einer kritischen Auseinandersetzung (...) im Aufsichtsrat."
Weil die HSH große Chancen im Markt mit besonders riskanten Papieren gesehen habe, habe sie Milliardengeschäfte im Eilverfahren durchgesetzt. Der zuständige Vorstand sei erst bei Engagements im Wert von mehr als 100 Millionen Euro zwingend informiert worden. Die betreffenden Geschäfte hätten in starkem Umfang zu den Verlusten der Jahre 2007 und 2008 beigetragen: "Mit einem Investitionsvolumen von einer Milliarde Euro machen diese Transaktionen 45 Prozent der von uns im Rahmen unserer Stichprobe geprüften größten verlusttragenden Geschäfte aus."
Der Genehmigungsprozess sei nicht sachgerecht gewesen. Außerdem habe der HSH das nötige qualifizierte Personal gefehlt. Der Bericht der KPMG hatte im Winter für Aufsehen gesorgt. Kurz vor ihrer Entscheidung über eine Kapitalspritze für die HSH hatten Abgeordnete des Kieler Landtags und der Hamburgischen Bürgerschaft das umfangreiche Gutachten nur einsehen dürfen. Die SPD in Hamburg hat die Finanzbehörde aufgefordert, die Unterlagen dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stellen.
Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk