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Neue Fondsrente: Größtmögliche Flexibilität und steuerfreie Vererbung

Archivmeldung vom 23.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Job fürs Leben gehört der Vergangenheit an. Immer häufiger wechseln Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz oder scheiden wegen Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit für einige Zeit oder früher aus dem Arbeitsleben aus. Diesen immer individuelleren Lebensläufen müssen sich auch die bisher eher starr konzipierten Rentenprodukte anpassen.

Dass Versicherungsprodukte und Flexibilität aber kein Widerspruch sein müssen, beweist die DBV-Winterthur jetzt mit der flexibelsten Fondspolice aller Zeiten: Flexibler
Todesfallschutz, Kapitalwahlrecht ohne Fristen, flexible Einzahlung, flexible Auszahlung, flexibler Abruf für Kapitalabfindung und flexibler Fondswechsel. Außerdem besteht durch beitragsfreie Verlängerung bis zum 100. Lebensjahr die Möglichkeit, die Todesfallleistung steuerfrei zu vererben.

Der Todesfallschutz ist in der Sparphase flexibel wählbar, und zwar zwischen zehn und 200 Prozent der Beitragssumme für die Hauptversicherung. Dieser Prozentsatz kann bereits nach dem ersten Versicherungsjahr wieder geändert werden. Im Todesfall wird dieser
Prozentsatz der Beitragssumme geleistet, mindestens jedoch das Fondsguthaben plus fünf Prozent der Beitragssumme. Bis 25.000 Euro Todesfallschutz sind keine Gesundheitsfragen erforderlich.

Nach zwölf Jahren Laufzeit kann die Renten- oder Kapitalleistung ohne jeden Abschlag am vorhandenen Vermögen um bis zu fünf Jahre früher bezogen werden. Die Leistungen werden dann einfach der verkürzten Laufzeit und dem jüngeren Rentenbeginnalter angepasst. Das Kapitalwahlrecht zum vereinbarten Rentenbeginn kann ohne Einhaltung
einer Frist ausgeübt werden. Wer später in Rente gehen möchte oder die Leistung noch nicht benötigt, kann bis zum 85. Lebensjahr beitragsfrei verlängern. Wer die Leistung mit 85 immer noch nicht benötigt, kann die Kapitalabfindung sogar bis zum 100. Lebensjahr
vereinbaren. Der Clou: Dadurch kann das Kapital als Todesfallleistung kapitalertragssteuerfrei vererbt werden.

Neu ist auch die Möglichkeit der flexiblen Einzahlung. So können Einmalbeiträge ab 10.000 Euro oder Zuzahlungen ab 2.500 Euro zu jedem Monatsersten geleistet werden. Dies macht vor allem während günstiger Börsenphasen Sinn. Darüber hinaus sind temporäre Beitragsfreistellung bis zu drei Jahre möglich. Auch sind die Beitragsdynamiken von fünf
bis zehn Prozent frei wählbar. Zusätzlich kann eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitszusatzversicherung eingebunden werden.

Der Einwand, die Börse könnte bei Ablauf der Fondspolice ungünstig stehen, gilt bei der DBV-Winterthur nicht, weil der Kunde das Ablaufdatum flexibel verlängern kann. Außerdem hat er die Möglichkeit, sich statt der Kapitalauszahlung die Fondsanteile geben
lassen und diese erst zu verkaufen, wenn die Kurse besser stehen. Bei der Auswahl der Fonds setzt die DBV-Winterthur ganz bewusst auf Index-Fonds. Der Grund: Untersuchungen haben ergeben, dass Indizes in 80 Prozent aller Fälle bessere Ergebnisse als Aktienfonds brachten.

Der Fondswechsel ist flexibel möglich, bis zu vier Mal im Jahr ist er kostenlos. Beim DWS Flex Pension besteht zudem die Möglichkeit, das Garantiedatum nach zwölf Jahren Laufzeit frei zu wählen, also die Garantie des Erhalts der investierten Beträge plus
Höchststandsgarantie.

Quelle: Pressemitteilung DBV-Winterthur

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