Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Höchststrafe für ThyssenKrupp im Schienenkartellverfahren

Höchststrafe für ThyssenKrupp im Schienenkartellverfahren

Archivmeldung vom 05.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thyssen-Krupp
Thyssen-Krupp

Deutschlands größtes Stahl- und Technologieunternehmen ThyssenKrupp ist vom Bundeskartellamt im Verfahren um ein Schienenkartell mit der Höchststrafe belegt worden. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, muss die ThyssenKrupp-Tochter GfT Gleistechnik ein Bußgeld von insgesamt 103 Millionen Euro zahlen. Auf die zum Bahntechnink-Konzern Vossloh gehörende Firma Stahlberg Roensch entfallen 13 Millionen Euro Bußgeld.

Zwei Töchter des österreichischen Stahlkonzerns Voestalpine sind mit einer Geldstrafe von insgesamt 8,5 Millionen Euro belegt worden. Voestalpine hatte sich den Behörden als Kronzeuge angedient. Insgesamt belaufen sich die Bußgeldforderungen der Behörde auf 124,5 Millionen Euro.

Das Bundeskartellamt wirft den vier Herstellern und Lieferanten von Schienen wettbewerbswidrige Absprachen zulasten der Deutschen Bahn AG vor. Das Kartellamt ermittelt gegen weitere Firmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte citrin in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige