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Ökonomen schließen Rückgang der Hartz-IV-Bezüge nicht aus

Archivmeldung vom 19.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
ALG-II (Hartz IV): An den Positionen ist klar zu erkennen, daß Bildung und Gesundheit an allerletzte Stelle des staatlichen Interesses gegenüber Arbeitslosen steht (Symbolbild)
ALG-II (Hartz IV): An den Positionen ist klar zu erkennen, daß Bildung und Gesundheit an allerletzte Stelle des staatlichen Interesses gegenüber Arbeitslosen steht (Symbolbild)

Bild: Hartz-IV.org / Eigenes Werk

Hartz-IV-Empfänger müssen führenden Arbeitsmarkt-Experten zufolge im kommenden Jahr mit einer spürbar geringeren Erhöhung der Regelsätze rechnen als im laufenden Jahr. Das sei angesichts der stagnierenden und zeitweise sogar rückläufigen Lohnentwicklung in der Coronakrise bereits absehbar, sagten die Ökonomen der "Rheinischen Post".

Sie halten sogar einen Rückgang der Hartz-IV-Bezüge für möglich, allerdings nicht für wahrscheinlich. "Die Lohnentwicklung am aktuellen Rand weist auf eine rückläufige Entwicklung in 2020 und einen Anstieg in 2021 hin. Würde man die Regelsatzanpassung alleine an der Lohnentwicklung orientieren, wären Nullrunden oder gar Rückgänge des Regelsatzes möglich", sagte der Vize-Chef des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB), Ulrich Walwei. Gerade in Krisenzeiten dürfe es aber dazu nicht kommen, um soziale Härten zu vermeiden.

"Von daher ist es richtig, auch die Preisentwicklung bei der Anpassung des Regelsatzes zu berücksichtigen", so Walwei. "Gerade um ein menschenwürdiges Leben zu sichern, sind etwa die Preisentwicklung von Lebensmitteln, Bekleidung oder auch von Drogerieartikeln unbedingt einzubeziehen", sagte der IAB-Experte. Die Bundesregierung habe die Regelsätze zum Jahresbeginn 2021 teils kräftig angehoben. "Betrachtet man die Lohn- und Preisentwicklung isoliert, ergibt sich voraussichtlich wenig Spielraum für eine deutliche weitere Anhebung des Regelsatzes im Jahr 2022", sagte auch Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW).

"Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Bundesregierung gegebenenfalls fallende Löhne auch in sinkende Regelsätze umsetzen würde", sagte Schäfer. Die Bundesregierung hatte den Hartz-IV-Regelsatz für den Haushaltsvorstand einer Bedarfsgemeinschaft zum 1. Januar 2021 um 15 Euro oder knapp 3,5 Prozent auf 446 Euro monatlich angehoben. Käme es 2022 lediglich zum Inflationsausgleich, läge die Erhöhung des Regelsatzes 2022 deutlich niedriger. Aus heutiger Sicht wäre mit einer etwa halb so hohen Anhebung um allenfalls zwei Prozent zu rechnen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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