KKH: Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Ratiopharm-Verfahren völlig unverständlich
Archivmeldung vom 23.12.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Staatsanwaltschaft Ulm hat die Ermittlungen gegen den Pharmakonzern Ratiopharm sowie beteiligte Ärzte und Apotheker wegen des Vorwurfs des Betrugs, der Untreue und der Bestechlichkeit nach nur wenigen Wochen überraschend eingestellt. Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH ist über diese Entscheidung entsetzt.
"Wenn Ärzte zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Vorteil teurere
Medikamente als notwendig verordnen, darf das nicht ohne Sanktionen
bleiben", so KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit. Die bisherigen
Regelungen in den Berufsordnungen erwiesen sich offenbar als stumpfes
Schwert. "Wenn Ärzte und Apotheken Bestechungsgelder und Geschenke
als Gegenleistung für teure Medikamente erhalten, muss das eindeutig
unter Strafe gestellt werden", unterstrich Kailuweit. Im Rahmen der
nächsten Gesundheitsreform müsse ein entsprechender Straftatbestand
in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden, so die Forderung der KKH.
Außerdem müssen die Strafverfolgungsbehörden bei ihren
Ermittlungen im Ratiopharm-Skandal alle Informationsquellen
ausschöpfen. Die KKH erklärt sich bereit, die Staatsanwaltschaften
dabei mit einer zielgerichteten Überprüfung der Abrechnungsdaten zu
unterstützen.
Quelle: Pressemitteilung KKH - Die Kaufmännische