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IAB-Chef Möller: "Keine Jobverluste durch Mindestlohnerhöhung"

Archivmeldung vom 27.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Die Anhebung des Mindestlohns von 8,50 auf 8,84 Euro zum 1. Januar hat nach Ansicht des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beschäftigung in Deutschland. "Der Anstieg auf 8,84 Euro wird nach meiner Einschätzung keine Entlassungen oder andere negativen Effekte zur Folge haben, jedenfalls nicht im messbaren Bereich", sagte IAB-Direktor Joachim Möller der "Berliner Zeitung".

Möller begründete seine Zuversicht mit der insgesamt robusten Arbeitsmarktlage, in der "diese moderate Anhebung" verkraftbar sei. Auch gäben die bisher mit dem Mindestlohn gesammelten Erfahrungen Anlass zu Optimismus. "All die großen Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet.

Es hat keinen größeren Stellenabbau gegeben, die Beschäftigung ist in den letzten beiden Jahren insgesamt weiter gestiegen, die Arbeitslosigkeit zurückgegangen", so Möller. Negative Effekte habe es nur in einigen Regionen Ostdeutschlands mit besonders niedrigem Lohnniveau gegeben - und selbst dort nur in geringem Umfang.

Auf Basis einer Umfrage bei Unternehmen kam das IAB zu dem Ergebnis, dass in diesen Regionen wegen des Mindestlohns 60.000 Einstellungen nicht erfolgt sein könnten. Dies falle gesamtwirtschaftlich aber kaum ins Gewicht, so Möller.

Ähnliches gelte für den Rückgang der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse: "Wir gehen davon aus, dass mindestens die Hälfte der 130.000 Minijobs, die nach Einführung des Mindestlohns verloren gingen, in sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden sind", sagte Möller.

Vermutlich liege der Anteil noch höher, weil in vielen Fällen mehrere Minijobs zu einem regulären Beschäftigungsverhältnis zusammengelegt worden seien.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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