Ryanair erkennt SÖP-Vorschläge bei Fluggast-Entschädigungen an
Archivmeldung vom 08.03.2019
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Freigeschaltet durch André OttRyanair erkennt als erste Fluggesellschaft die Empfehlungen der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) rechtsverbindlich an. Die Airline akzeptiere demnach künftig jeden außergerichtlichen Schlichtungsvorschlag der SÖP, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf das Bundesjustizministerium.
Ausnahmen gebe es nur, wenn es um eine noch ungeklärte rechtliche Grundsatzfrage gehe. Fluggäste können sich kostenlos an die von der Bundesregierung anerkannte SÖP wenden, wenn ihre Verbindung verspätet oder ausgefallen ist und sie sich mit der Airline nicht auf eine Entschädigung einigen konnten. Die Selbstverpflichtung zeige Ryanairs Vertrauen in die SÖP, hieß es von der Fluggesellschaft.
"Nachdem Ryanair die erste Airline war, die sich an der SÖP beteiligt hat, geht das Unternehmen in Sachen Verbraucherschutz nun weiter voran", sagte Gerd Billen, Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium. Er begrüße es, dass Ryanair die Schlichtungsvorschläge der SÖP ab sofort generell akzeptiere. "Ryanair kommt damit einer wichtigen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vertretenen verbraucherpolitischen Forderung nach. Ich würde mir wünschen, dass dieser Schritt bald weitere Nachahmer findet", so Billen weiter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur