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Ryanair erkennt SÖP-Vorschläge bei Fluggast-Entschädigungen an

Archivmeldung vom 08.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der Hauptsitz von Ryanair in Dublin
Der Hauptsitz von Ryanair in Dublin

Foto: GainLine
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ryanair erkennt als erste Fluggesellschaft die Empfehlungen der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) rechtsverbindlich an. Die Airline akzeptiere demnach künftig jeden außergerichtlichen Schlichtungsvorschlag der SÖP, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf das Bundesjustizministerium.

Ausnahmen gebe es nur, wenn es um eine noch ungeklärte rechtliche Grundsatzfrage gehe. Fluggäste können sich kostenlos an die von der Bundesregierung anerkannte SÖP wenden, wenn ihre Verbindung verspätet oder ausgefallen ist und sie sich mit der Airline nicht auf eine Entschädigung einigen konnten. Die Selbstverpflichtung zeige Ryanairs Vertrauen in die SÖP, hieß es von der Fluggesellschaft.

"Nachdem Ryanair die erste Airline war, die sich an der SÖP beteiligt hat, geht das Unternehmen in Sachen Verbraucherschutz nun weiter voran", sagte Gerd Billen, Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium. Er begrüße es, dass Ryanair die Schlichtungsvorschläge der SÖP ab sofort generell akzeptiere. "Ryanair kommt damit einer wichtigen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vertretenen verbraucherpolitischen Forderung nach. Ich würde mir wünschen, dass dieser Schritt bald weitere Nachahmer findet", so Billen weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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