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ZDF-"WISO": Bankkunden fordern Kreditbearbeitungsgebühren zurück

Archivmeldung vom 18.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Immer häufiger müssen Banken und Sparkassen unrechtmäßige Kreditbearbeitungsgebühren zurückzahlen. Das berichtet das ZDF-Verbrauchermagazin "WISO" in der Sendung am Montag, 18. Februar 2013, 19.25 Uhr. Die Geldhäuser verlangen oft nicht nur Zinsen, sondern auch "Bearbeitungsgebühren" als Einmalzahlung - häufig zwischen ein und drei Prozent des Auszahlungsbetrags. Doch in den meisten Fällen sind diese Gebühren unrechtmäßig, die Kunden können sie zurückverlangen. Manche Geldhäuser reagieren schon bei Klagedrohung eines Rechtsanwalts, andere erst nach Gerichtsurteilen.

Bankkunden, die Kreditbearbeitungsgebühren bezahlt haben, sollten diese zunächst schriftlich zurückfordern. Wenn dann die Bank nicht zahlt, bleiben drei Möglichkeiten:

Man schaltet einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ein. Einige Banken zahlen schon, wenn der Anwalt die Klage nur androht.

Oder man wendet sich an die Schutzgemeinschaft für Bankkunden und füllt deren Fragebogen aus. Die Schutzgemeinschaft prüft kostenlos, ob weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind. Wer den Vertrauensanwalt der Schuvoba mit der außergerichtlichen Interessenvertretung beauftragt, zahlt je nach Erfolg.

Wer jegliches Kostenrisiko im Verlustfall scheut, kann seine Forderung an eine Firma abtreten, die Klagen gegen Banken sammelt. Wenn es schief geht, zahlt der Bankkunde nichts. Im Erfolgsfall behält der Sammelkläger ein Drittel der Streitsumme.

Verbraucherschützer vermuten: Wenn alle Betroffenen rechtzeitig vor Gericht ziehen, müssen die Kreditinstitute Millionenbeträge zurückzahlen. Die Taktik der Geldhäuser besteht aus Lavieren, Beschwichtigen, Verzögern. Das Ziel ist, möglichst viele Kunden solange von einer Klage abzuhalten, bis deren Forderungen verjährt sind.

Endgültige rechtliche Klarheit herrscht erst, wenn der Bundesgerichtshof gesprochen hat. Doch genau das vermeiden die Banken und Sparkassen. Sie lassen sich höchstens bis zu den Oberlandesgerichten verklagen und geben dann auf. Den Bundesgerichtshof kann immer nur der Unterlegene anrufen - und das hat bisher noch keine Bank oder Sparkasse gewagt.

Weitere Tipps gibt "WISO" am Montag, 18. Februar 2013, um 19.25 Uhr im ZDF.

Quelle: ZDF (ots)

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