EnBW: Justizskandal weitet sich aus
Archivmeldung vom 21.11.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie neuerlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Einladungen zu Spielen des VfB Stuttgart gegen Umweltministerin Gönner und den Vorstandsvorsitzenden der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Prof. Dr. Claassen, sind absurd.
Die Ermittlungen
- widersprechen der klar formulierten Rechtsauffassung des
baden-württembergischen Justizministeriums, das gegenüber dem Landtag
am 7.11.2006 erklärt hat: "Es gehört zu den dienstlichen Aufgaben
der Mitglieder der Landesregierung, das Land in der Öffentlichkeit zu
repräsentieren. Dazu gehört auch die Präsenz bei
Sportveranstaltungen. Dies gilt für Fußballspiele der Bundesliga wie
der Weltmeisterschaft... ." Es mache grundsätzlich keinen
Unterschied, wenn die entsprechenden Freikarten von einem Unternehmen
zur Verfügung gestellt werden.
- widersprechen den öffentlichen Erklärungen des Justizministers
Ulrich Goll vom Sommer diesen Jahres: "Es wird erwartet, dass
Regierungsmitglieder bei Sportveranstaltungen Präsenz zeigen"
(Stuttgarter Nachrichten vom 10.06.2006).
- widersprechen der von der
Staatsanwaltschaft Stuttgart selbst zum Ausdruck gebrachten
Rechtsauffassung, die noch vor wenigen Wochen erklärt hat: "Der
Besuch von Fußballspielen gehört zu den repräsentativen Aufgaben von
Mitgliedern der Landesregierung." (Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft
in der Bild-Zeitung vom 21.07.2006).
- widersprechen dem Beschluss des Landgerichts Karlsruhe, das am
07.11.2006 festgestellt hat: "In der Einladung hochrangiger
Amtsträger als Repräsentanten des Staates zu öffentlichkeitswirksamen
Veranstaltungen ist grundsätzlich keine strafbare Vorteilsannahme
oder -gewährung zu sehen." Diese evidenten Widersprüche werden
fortlaufend von einzelnen Staatsanwälten ignoriert. Obendrein hat die
Stuttgarter Staatsanwaltschaft heute, am 20.11.2006, mit insgesamt
sieben Personen die Geschäftsräume der EnBW zum Zwecke der
Hausdurchsuchung aufgesucht. Dies ist nach Ansicht der EnBW völlig
unverhältnismäßig und auch völlig unverständlich, da die EnBW von
Anfang an völlige Transparenz gewährleistet hat.
Aus Sicht der EnBW drängt sich mit Blick auf das Gebaren einzelner
Staatsanwaltschaften mittlerweile der Verdacht auf, dass es bei
diesen Ermittlungsverfahren nicht mehr um die objektive rechtliche
Würdigung eines Sachverhaltes geht. Das Ermittlungsverfahren trägt
vielmehr Züge eines neuerlichen Versuchs einer
baden-württembergischen Ermittlungsbehörde zur unbegründeten
Rufschädigung gegenüber dem Unternehmen EnBW und seinem
Vorstandsvorsitzenden. Dafür spricht auch, dass die
Staatsanwaltschaft Stuttgart den Verdacht, Prof. Dr. Utz Claassen
habe Tanja Gönner zu zwei Bundesligaspielen eingeladen, bereits
öffentlich gemacht hat, ohne vorher den Wahrheitsgehalt zu
überprüfen. Der entsprechende Vorwurf ist objektiv und beweisbar
falsch.
Noch unverständlicher werden die Ermittlungen, wenn man weiß, dass am 3. Dezember 2005 nicht nur Umweltministerin Gönner, sondern auch verschiedene andere Landesminister bei verschiedenen Gastgebern zum Fußballspiel VfB Stuttgart gegen FC Bayern München eingeladen waren - unter anderem der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll. Angesichts dieser Ereignisse sorgt sich der gesamte EnBW-Vorstand um die Rechtsstaatlichkeit im Hinblick auf die Ermittlungen. "Wenn augenscheinlich der Gleichbehandlungsgrundsatz bei einzelnen Staatsanwaltschaften keine Rolle mehr spielt und das Justizministerium erkennbar untätig bleibt, kann und muss man wohl von einem Justizskandal sprechen", so EnBW-Vorstand Dr. Bernhard Beck.
Quelle: Pressemitteilung EnBW Energie Baden-Württemberg AG