EU-Aktionsplan für kleine und mittlere Unternehmen - Zwischenbilanz des Small Business Act zeigt Handlungsbedarf
Archivmeldung vom 23.02.2011
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Freigeschaltet durch Fabian PittichMit einem umfassenden Aktionsplan will die EU-Kommission kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besser unterstützen. Mit ihrem am Mittwoch in Brüssel vorgestellten Maßnahmenpaket zieht die Kommission die Konsequenzen aus einer Zwischenbilanz des seit 2008 bestehenden "Small Business Act", des ersten umfassenden politischen Rahmens der EU und ihrer Mitgliedstaaten für die KMU.
Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani sagte dazu in Brüssel: "99 Prozent aller Unternehmen sind KMU. Sie beschäftigen über 90 Millionen Menschen in Europa. Als die treibende Kraft unserer Wirtschaft müssen wir die KMU stark, wettbewerbsfähig und innovativ halten. Die Mitgliedstaaten müssen rasch handeln, damit eine vollständige Umsetzung des Small Business Act gewährleistet ist." Zwischen 2008 und 2010 setzte die EU-Kommission mit den Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen um, mit denen der Verwaltungsaufwand verringert und der Zugang von KMU zu Kapital sowie neuen Märkten unterstützt wurde. So wurden in Deutschland im Rahmen des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes 23 Maßnahmen beschlossen, um den Verwaltungsaufwand für KMU zu senken. Zur Förderung des Unternehmergeistes hat Deutschland viele Initiativen gestartet, darunter die Aktion "Unternehmergeist in die Schulen", die "Gründerwoche Deutschland" und der Hochschulwettbewerb "Die Gründerhochschule". Zur Förderung der Energieeffizienz hat Deutschland den "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" geschaffen, der bis zu 80 Prozent der Kosten für eine professionelle Energieeffizienzberatung finanziert und zinsgünstige Kredite für Energiesparmaßnahmen bereit stellt. Auch in anderen EU-Ländern gibt es zahlreiche Initiativen.
Dies reicht nach Überzeugung der Kommission allerdings nicht aus. Sie schlug daher weitere Schritte vor: So etwa einen vereinfachten Zugang zu Krediten, Kreditbürgschaften und Wagniskapital. Zudem wirbt die Kommission für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage, eine neue Mehrwertsteuerstrategie und eine Überarbeitung des europäischen Normungswesens. Ein "KMU Test" könnte bei Gesetzen auf nationaler Ebene dafür sorgen, dass die Folgen für kleine und mittlere Firmen berücksichtigt werden, um sie vor unnötig hohem Aufwand zu schützen. Die Kommission wird selbst KMU etwa durch einfachere Rechnungslegungsstandards für GmbHs entlasten. Sie wird unter anderem zudem Vorschläge für ein europäisches Vertragsrecht vorlegen, mit dem KMU leichter und rechtssicher in der ganzen EU aktiv sein können.
Quelle: Europäische Kommission