Bauwirtschaft: Mantelverordnung so nicht verabschieden!
Archivmeldung vom 07.06.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićRegelungen zum Produktstatus von Recyclingbaustoffen, ein einheitliches Analyseverfahren für alle Entsorgungswege sowie eine Bund-Länder-Deponiestrategie angemahnt.
"Es besteht weiterhin erheblicher Korrekturbedarf am gegenwärtigen Entwurf der Mantelverordnung. Das bezieht sich sowohl auf die weiterhin fehlende Rechtssetzung für den Produktstatus von Recyclingbaustoffen wie auch auf die Praxistauglichkeit der Regelungen für Baustellen." Darauf wiesen Christine Buddenbohm, Geschäftsführerin Zentralverband Deutsches Baugewerbe, und René Hagemann-Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, heute anlässlich der Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags hin.
"Mineralische Recyclingbaustoffe werden auch in der Mantelverordnung gegenüber Primärmaterialien benachteiligt. Das kann nicht vom Verordnungsgeber ignoriert werden," erklärte Buddenbohm. Mineralische Ersatzbaustoffe verbleiben nach stofflicher Aufbereitung und Qualitätssicherung weiterhin im Abfallregime und unterliegen den abfallbezogenen Rechtspflichten. "In der Praxis bleiben sie Baustoffe zweiter Wahl," so Buddenbohm weiter. "Es hätte einer Regelung zum Abfallende in der Mantelverordnung bedurft, die das Erlangen des Produktstatus für alle gütegesicherten mineralischen Ersatzbaustoffe bundeseinheitlich regelt. Denn wer will schon mit Abfall bauen."
"Die Mantelverordnung wird die in sie gesteckten Erwartungen nicht erfüllen, weil die Vorschriften nicht auf die Baupraxis ausgerichtet sind.", warnte Hagemann-Miksits insbesondere unter Hinweis auf die Komplexität der Einbautabellen und die je nach Entsorgungsweg uneinheitlichen Untersuchungsverfahren. Zudem sei mit steigenden Entsorgungskosten zu rechnen, insbesondere infolge knapper Deponiekapazitäten. "Sollte die Mantelverordnung dennoch beschlossen werden, muss schnellstmöglich ein einheitliches Probennahme- und Analyseverfahren für alle Entsorgungswege und eine Bund-Länder-Deponiestrategie verabschiedet werden," so Hagemann-Miksits.
Am 10. Juni 2021 wird der Bundestag ohne Debatte final über die Mantelverordnung beraten, bevor der Bundesrat erneut abstimmen wird.
"Sollte die Mantelverordnung in der jetzigen Fassung beschlossen werden, setzen wir unsere Erwartungen in das angekündigte wissenschaftlich begleitende Monitoring und in die erste Evaluierung. Das kann allerdings dauern. Der Bundestag verpasst die Chance, einer echten Kreislaufwirtschaft am Bau einen Schub zu geben, indem Recyclingbaustoffe als das anerkannt werden, was sie sind: nämlich hochwertige und innovative Baustoffe," so die beiden Verbände.
Quelle: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe (ots)