LV-Doktor reicht neun Sammelklagen gegen Lebensversicherer ein - Streitwert 2 Millionen Euro
Archivmeldung vom 21.12.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittLV-Doktor, ein Projekt der proConcept AG, macht bei verschiedenen deutschen Gerichten insgesamt neun Sammelklagen anhängig und fordert auf gerichtlichem Wege die vollständige Rückabwicklung der zugrundeliegenden Lebensversicherungsverträge von mehr als 280 Kunden und einen Gesamtstreitwert von rund zwei Millionen Euro.
Die Klagen richten sich gegen folgende Versicherungsunternehmen: Allianz, Aspecta, Heidelberger Leben, Continentale, Volksfürsorge, Hamburg Mannheimer, Nürnberger, R+V und Signal Iduna. Insgesamt sollten elf Sammelklagen eingereicht werden, doch zwei der Versicherer haben außergerichtliche Einigungen in Aussicht gestellt, so dass die Einreichungen dieser Klagen vorerst ausgesetzt wurden.
Es geht um rund 290 Milliarden Euro
Bei den Verfahren soll die Rechtsfrage geklärt werden, ob alle deutschen seit 1994 nach dem Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge europarechtswidrig sind. Bei einer Rückabwicklung würden alle eingezahlten Beiträge an die jeweiligen Kunden erstatten werden. Jens Heidenreich, Leiter des LV-Doktor-Teams, dazu: "Nach unseren Schätzungen sind bis zu 40 Prozent aller Lebens- und Rentenversicherungsverträge mit einem Volumen von rund 290 Milliarden Euro rückabwicklungsfähig."
Lebensversicherer verhindern milliardenschwere Urteile
LV-Doktor betreibt bereits mehrere hundert Musterverfahren und wurde von den Versicherungsgesellschaften am 15.12.2010 beim Bundesgerichtshof und in den vergangenen Wochen vermehrt in verschiedenen bundesweit verstreut ansässigen Instanzengerichten klaglos gestellt und die Ansprüche teilweise sogar vollständig nachreguliert, um entsprechenden Urteilen und Nachregulierungen in Milliardenhöhe zu entgehen. 18 der von LV-Doktor betriebenen Verfahren sind bereits beim Bundesgerichtshof anhängig. Diese Tatsache zeigt, welch Brisanz die einzelnen Richter der Klärung dieser Rechtsfrage zumessen, da sie ebenfalls eine höchstrichterliche Klärung anstreben und daher vermehrt Revisionen zulassen.
Quelle: proConcept AG (ots)