Daimler-Aktionäre legen Beschwerde beim BGH ein
Archivmeldung vom 08.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Rechtsstreit um den Rücktritt des früheren Daimler-Chrysler-Chefs Jürgen Schrempp geht weiter. Dies berichtet die Stuttgarter Zeitung in ihrer Samstagausgabe. Anleger haben beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart eingereicht, wie Jasmin Dezsö von der Münchner Kanzlei Rotter gegenüber der Stuttgarter Zeitung bestätigte.
Die Kanzlei vertritt mehr als 50 Kläger in dem Verfahren.
In dem Rechtsstreit geht es darum, ob Daimler-Chrysler die
Pflichtmitteilung über den Rücktritt von Schrempp am 28. Juli 2005 zu
spät veröffentlicht hat. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im
Februar zugunsten von Daimler-Chrysler entschieden. Die Anleger
wollen dies jedoch nicht akzeptieren.
Die Kläger sehen sich durch eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde
Bafin ermutigt, die in dieser Sache ein Bußgeld in sechsstelliger
Höhe verhängt hat, was Daimler-Chrysler jedoch nicht akzeptieren
will. Es bestehe zwar kein direkter Zusammenhang zu der beim BGH
anhängigen Beschwerde, sagte Jasmin Dezsö von der Kanzlei Rotter. Die
Entscheidung sei aber ein Signal in die richtige Richtung. Ähnlich
äußerte sich gestern auch Reinhild Keitel von der Schutzgemeinschaft
der Kapitalanleger (SdK). Die Vorbehalte der Bafin seien zwar auch
schon dem Oberlandesgericht Stuttgart bekannt gewesen und hätten
keine Auswirkung auf das dort gefällte Urteil gehabt. "Trotzdem
können wir wieder ein bisschen Hoffnung schöpfen." Mit einer
Entscheidung des BGH rechnet die Kanzlei Rotter erst im nächsten
Jahr.
Quelle: Pressemitteilung Stuttgarter Zeitung