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Mehr Spenden von der Steuer absetzen

Archivmeldung vom 30.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" will die Regierung Spender und ehrenamtlich Tätige steuerlich stärker begünstigen. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Geplant ist, dass die Regelungen rückwirkend zum Januar 2007 in Kraft treten.

Bislang konnten Steuerzahler Spenden als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von bis zu zehn Prozent der jährlichen Einkünfte geltend machen. Diese Abzugsgrenze soll auf 20 Prozent angehoben werden. Mitgliedsbeiträge für Vereine, die vor allem der eigenen Freizeitgestaltung dienen, sind nicht absetzbar. Beispiele: Sport- oder Musikvereine. Eine Ausnahme gilt jedoch für Mitgliedsbeiträge für kulturelle Einrichtungen und Kulturvereine. Diese sollen künftig sogar dann abziehbar sein, wenn das Mitglied Vergünstigungen wie etwa verbilligte Eintrittskarten erhält.

Neben ihren Spenden dürfen besonders großzügige Mäzene künftig Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen bis zu 750.000 Euro binnen zehn Jahren mit dem Fiskus verrechnen.

Ehrenämtler will die Regierung mit höheren Steuerfreibeträgen entlasten. So soll die Übungsleiterpauschale für nebenberuflich tätige Trainer, Ausbilder, Dozenten oder Erzieher von 1848 Euro auf 2100 Euro jährlich angehoben werden. Und wer mindestens 20 Stunden monatlich ehrenamtlich im gemeinnützigen Bereich tätig ist, darf demnächst 300 Euro pro Jahr direkt von seiner Steuerschuld abziehen.

Tipp: Statt einer offiziellen Zuwendungsbescheinigung sollen künftig Kontoauszug oder Überweisungsbeleg als Nachweis für die Steuer reichen, wenn Spenden "zur Linderung der Not und zur Hilfe in Katastrophenfällen" auf spezielle Sonderkonten fließen. Den vereinfachten Nachweis akzeptiert der Fiskus zudem bei Spenden bis zu 100 Euro, wenn ein Überweisungsträger der jeweiligen Organisation genutzt wird.

Quelle: Pressemitteilung Verband der PSD Banken e.V.

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