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Handwerkspräsident sieht in möglichen Fahrverboten "kalte Enteignung"

Archivmeldung vom 20.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Enteignung von Privatfahrzeugen (Symbolbild)
Enteignung von Privatfahrzeugen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hat angesichts eines für Donnerstag erwarteten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vor möglichen Fahrverboten gewarnt. "Fahrverbote kommen einer kalten Enteignung von Handwerksbetrieben gleich", sagte Wollseifer der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Die Fuhrparks der Unternehmen bestünden zu 80 bis 90 Prozent aus Dieselfahrzeugen, Fahrverbote könnten existenzbedrohend sein, sagte Wollseifer. "Sollten jedoch Fahrverbote durch Gerichte in einzelnen Städten angeordnet werden, dann müssen umfassende Ausnahmeregelungen für die dringend notwendigen Dienste des Handwerks für Verbraucher und Städte geschaffen werden", forderte der Handwerkspräsident. Die bisher vorliegenden Urteile von Verwaltungsgerichten ermöglichten es, so vorzugehen. "Es muss Überbrückungszeiten geben, wobei einzelne Ausnahmeregelungen für versorgende Betriebe nicht ausreichen, weil ja auch die Mitarbeiter mit ihren Autos in die Stadt kommen müssen", sagte Wollseifer.

Diese Regelungen müssten unbürokratisch, längerfristig und flexibel sein. Handwerker dürften nicht zu Bittstellern um gebührenbehaftete kurzfristige Gnadenakte werden. Der Verbandschef rief auch die Autoindustrie auf, schneller geeignete Nutzfahrzeuge auf den Markt zu bringen. "Es ist enttäuschend, dass auch zum Jahresanfang 2018 fast keine Fahrzeuge der neuesten Norm Euro 6d mit sehr niedrigen NO2-Werten von den Autoherstellern angeboten werden, die für das Handwerk geeignet wären", sagte Wollseifer.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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