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Brüssel wirft Amazon Verstoß gegen EU-Kartellvorschriften vor

Archivmeldung vom 10.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Europäische Kommission wirft dem Online-Riesen Amazon Verstöße gegen EU-Kartellvorschriften vor. Es gehe um eine "Verfälschung des Wettbewerbs auf Online-Einzelhandelsmärkten", teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit. Man habe Amazon von einer entsprechenden vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, hieß es.

Die Kommission wirft Amazon konkret vor, nichtöffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, systematisch für das eigene, in unmittelbarem Wettbewerb mit diesen Händlern stehende Einzelhandelsgeschäft zu nutzen. Zudem leiteten die Wettbewerbshüter ein zweites förmliches Kartellverfahren ein, um zu prüfen, ob Amazon eigene Angebote und Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, bevorzugt behandelt.

"Wir müssen verhindern, dass Plattformen mit Marktmacht, die auch selbst über die Plattform verkaufen, wie etwa Amazon, den Wettbewerb verzerren", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Daten über die Tätigkeit unabhängiger Verkäufer sollten von Amazon nicht zum eigenen Vorteil genutzt werden, wenn das Unternehmen mit diesen Verkäufern konkurriere. "Die Wettbewerbsbedingungen auf der Amazon-Plattform müssen fair sein."

Die Regeln dürften nicht künstlich die eigenen Angebote von Amazon oder die Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, begünstigen.

"Der elektronische Handel boomt und Amazon ist die führende Plattform in diesem Bereich. Deshalb ist ein fairer Zugang zu Online-Kunden ohne Verzerrung des Wettbewerbs für alle Verbraucher wichtig", so Vestager.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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