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EECH AG stellt Insolvenzantrag beim AG Hamburg

Archivmeldung vom 27.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auch bei der EECH kam es, wie es kommen musste. Nach zahlreichen Beteuerungen, die Anleger würden ihr Geld erhalten, folgt nun der nächste Gang eines deutschen Finanzdienstleistungsunternehmens zum Insolvenzgericht.

Über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG wurde am 25.03.2008 beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Hamburg Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 68/08 geführt. Betroffen sind Anleger der „Anleihe Solar“ und „Anleihe Frankreich“. Das Insolvenzgericht hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Daher können aktuell keine Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die insolvente Firma durchgeführt werden. Besonders bitter ist die Situation für viele Anleger, die sich bereits mit gerichtlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hatten. Das Landgericht Hamburg und zuletzt das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hatten zugunsten von Anlegern bereits entschieden, dass den Anlegern Rückzahlungsansprüche zustehen. Die Anleger, die bislang abgewartet haben, stehen somit in einer ähnlichen Position wie Anleger, die gegen die EECH erfolgreich geklagt haben. Sollte der Insolvenzverwalter den Rückzahlungsanspruch allgemein anerkennen, befinden sich die Anleger alle in derselben Positionen. Betroffenen Anlegern ist daher unbedingt zu empfehlen, ihre Forderungen durch einen Anwalt beim Insolvenzverwalter anmelden zu lassen. Betroffen sind mehr als 10.000 Anleger mit einer Gesamtforderung von etwa € 60.000.000,00. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Vermögenswerte der EECH Energy Consult Holding AG zu erfassen und diese gegebenenfalls nach Abschluss des Verfahrens unter den Gläubigern zu verteilen. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass die Ansprüche der Anleger richtig und rechtzeitig beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Zu prüfen sind weiterhin Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen.

Quelle: Rechtsanwalt Stefan A. Seitz

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