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Jede Woche wandern an deutschen Flughäfen hochwertige Waren für 2 Millionen Euro in den Müll

Archivmeldung vom 27.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Aufgrund der bestehenden EU-Regelungen zur Beschränkung von Flüssigkeiten im Handgepäck wandern jede Woche an deutschen Flughäfen zumeist hochwertige Parfüms und Spirituosen ungenutzt in den Müll.

Täglich fallen an den Sicherheitskontrollstellen der deutschen Flughäfen große Mengen an zurückgewiesenen Flüssigkeiten an. Alleine am Frankfurter Flughafen müssen an Spitzentagen bis zu drei Tonnen an Flüssigkeiten eingesammelt werden. Schätzungen des deutschen Flughafenverbandes ADV zufolge entspricht der Wert der zu entsorgenden Waren wöchentlich etwa 2 Millionen Euro. Eine weitere Zunahme der Menge von zu entsorgenden Waren wird für den bevorstehenden Osterreiseverkehr erwartet.

Betroffen von diesen Regelungen sind vor allem Transferfluggäste, die aus Nicht-EU-Staaten in das Gebiet der Europäischen Union einreisen und einen Anschlussflug gebucht haben. Aufgrund mangelnder oder nicht vorhandener Informationen am Ausgangsflughafen außerhalb der EU müssen die von den Fluggästen erworbenen, meist hochwertigen Produkte, die über die von der EU zugelassenen Mindestmengen hinausgehen, an den Sicherheitskontrollstellen zurückgelassen und durch den Flughafenbetreiber entsorgt werden.

Eine vielfach vorgeschlagene Verwertung der Waren zugunsten karitativer Einrichtungen ist in Deutschland aus haftungs- und zollrechtlichen Gründen nicht möglich. Die eingesammelten Waren müssen von den Flughäfen aufgrund der Brandlast teuer als Sondermüll entsorgt werden.

Hierzu Ralph Beisel, Geschäftsführer der ADV: "Die Europäische Kommission sollte die bestehenden Regelungen überprüfen und am besten zurücknehmen. Zugleich sollte die EU-Kommission auch weitere geplante Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa die Verschärfungen zur Größe des Handgepäcks, kritisch auf ihre Sinnhaftigkeit hinterfragen."

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen

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