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Beschwerde gegen Berliner Ferienwohnungsverbot bei EU-Kommission

Archivmeldung vom 17.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Europäische Verband EHHA (European Holiday Home Association) wird Berlin bei der EU-Kommission wegen des restriktiven Ferienwohnungsgesetzes anzeigen. "Das Gesetz verstößt gegen das Eigentumsrecht der Bürger", sagt Bernd Muckenschnabel, Vizepräsident des EHHA, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Es könne nicht angehen, dass ein ganzer Wirtschaftszweig so massiv behindert werde.

"Jetzt blüht Berlin auf, ist nach London und Paris Nummer 3 als Städteziel in Europa. Die Vermieter haben das mit möglich gemacht und werden jetzt bestraft", sagt Muckenschnabel. Neben dem Verstoß gegen die im EU-Recht verbrieften Eigentumsrechte sieht der Verband durch das Berliner Gesetz das europäische Grundrecht auf freie Geschäftsausübung verletzt. Des Weiteren missachtet der Senat aus Sicht der EHHA die EU-Dienstleistungs-Richtlinie von 2006 und greift unverhältnismäßig in den freien Binnenmarkt ein. Und die EU-Kommission wird auch prüfen müssen, ob die Online-Handels-Richtlinie eingehalten wurde.

Die Beschwerde soll noch im Mai in Brüssel eingehen.

Der EHHA ist der Dachverband der europäischen Ferienhaus- und -wohnungsvermieter. Zu den Mitgliedern zählen neben Landesverbänden aus Großbritannien und Spanien, Frankreich und Deutschland (etwa der Deutsche Ferienhausverband) unter anderem der Online-Unterkunftsvermittler AirBnB, Novasol, die Ferienwohnungsvermarkter Homeaway und Interhomes sowie das Bewertungsportal Tripadvisor. Der Verband mit Sitz in Kopenhagen existiert seit 2013.

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz gilt in Berlin bereits seit Mai 2014. Es besagt im Kern, dass die Bezirke jegliche Nutzung einer Wohnung außer Wohnen genehmigen müssen. Seit dem 1. Mai 2016 ist es illegal, Wohnungen zum Beispiel über große Internetportale wie AirBnB, 9flats oder Wimdu zu vermieten. Strafen bis zu 100.000 Euro sind vorgesehen. Der Senat hofft, den engen Berliner Wohnungsmarkt zu entlasten und den Mietanstieg zu bremsen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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