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ZDK: Wem nutzt der Tod der Autohäuser?

Archivmeldung vom 19.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Haus des KFZ-Gewerbes Dresden vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) (Symbolbild)
Haus des KFZ-Gewerbes Dresden vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) (Symbolbild)

Foto: Lupus in Saxonia
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vor den dramatischen Folgen der geplanten bundesweiten Corona-Regeln für den Automobilhandel warnt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). "Wenn jetzt nach über vier Monaten Lockdown auch noch die Abholung bestellter Fahrzeuge verboten werden soll, ist das der Sargnagel für viele Autohäuser", kommentiert ZDK-Präsident Jürgen Karpinski den vorliegenden Entwurf einer Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes.

Dieser Entwurf wird allgemein so interpretiert, dass im Handel - anders als in der Gastronomie - bei Überschreiten des Sieben-Tage-Inzidenzwerts von 100 auch das sogenannte "Call & Collect"-Verfahren untersagt werden soll. "Damit zerstört man uns auch noch das Online-Geschäft", konstatiert Karpinski mit Blick auf die dann nicht mehr zulässige Kombination eines Vertragsschlusses auf elektronischem Wege mit der Übernahme des Fahrzeugs vor dem Autohaus.

Durch diese unsinnige Verschärfung, so Karpinski, werde kein einziger Infektionsfall vermieden. Die Fahrzeugabholung erfordere keinerlei physischen Kontakt zwischen Personen. Und die etwaige Sorge vor einem Gedränge wartender Kunden vor dem Betrieb sei im Autohandel geradezu absurd, betont Karpinski. Ohnehin sei nicht nachvollziehbar, warum in dem Entwurf ohne jede Begründung die Autohäuser mit ihren großen Ausstellungsräumen, der vergleichsweise geringen Kundenfrequenz und den ausgefeilten Hygienekonzepten nicht in den umfangreichen Katalog der Ausnahmen vom Verkaufsverbot aufgenommen worden seien. "Ich gönne es jeder Buchhandlung und jedem Blumengeschäft, weiter verkaufen zu dürfen, aber warum darf das dann nicht auch der Autohandel, bei dem die Infektionsgefahr völlig unstreitig viel geringer ist?", fasst Karpinski das Unverständnis der Mitgliedsbetriebe zusammen. Zweck der anstehenden Neuregelung sei erklärtermaßen der Infektionsschutz. Wenn man das ernst nehme, sei das nun drohende Sterben der Autohäuser ein völlig sinnloses Opfer, das niemandem nutze.

Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) (ots)

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