Wirtschaftsinitiative fordert sofortige Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung
Archivmeldung vom 04.06.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWährend sich die Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom immer mehr ausweitet, werden erste Rufe nach Gesetzesverschärfungen und Ehrenkodizes laut. Die Wirtschaftsinitiative "no abuse in internet" (naiin), zu deren Aufgabenbereich auch der Schutz vor Datenmissbrauch zählt, sieht die jüngste Spitzelaffäre indes nicht als Einzelfall.
"Der Missbrauch von gespeicherten Daten, seien es die von Mitarbeitern oder von Kunden, durch Unternehmen oder Dritte ist ein weit verbreitetes Problem. Es spielt sich zwar nicht immer derart spektakulär ab wie im Fall "Deutsche Telekom". Aber es ist ein offenes Geheimnis, dass viele Telekommunikations- und Internet-Anbieter gespeicherte Verbindungsdaten nicht ausschließlich zu Abrechnungszwecken verwenden", erklärt Arthur Wetzel, Präsident von naiin.
Die Initiative, die im Jahr 2000 als
Selbstkontrolleinrichtung der Internet- sowie Telekommunikationsbranche
ins Leben gerufen wurde, wendet sich aber gegen mögliche
Gesetzesverschärfungen. Sie beanstandet viel mehr, dass der Gesetzgeber
die Unternehmen dazu verpflichtet, immer mehr Daten zu speichern, und
damit dem möglichen Missbrauch erst Tür und Tor öffnet.
"Es
ist widersprüchlich und unaufrichtig, wenn sich dieselben Politiker,
die im Bundestag die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht
haben, nun über die aktuellen Ereignisse bei der Deutschen Telekom
empören. Mit den im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfassten
Verbindungsdaten, die sechs Monate lang aufzubewahren sind, lassen sich
nämlich hervorragend Bewegungsprofile von Nutzern erstellen", so Arthur
Wetzel. Sogar abgerufene Web-Inhalte könnten den Nutzern über die
IP-Adresse im Nachhinein wieder zugeordnet werden.
naiin
fordert daher als Konsequenz aus der „Telekom-Spitzelaffäre“ die
sofortige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und der damit
verbundenen Datenhalden. „Diese Daten können nicht hinreichend gegen
den Zugriff von unbefugten Dritten geschützt werden. Es ist wichtig,
dass sich der Gesetzgeber zur Datensparsamkeit bekennt. Denn je weniger
Daten bei der Nutzung von Telekommunikationsmitteln erhoben werden,
desto geringer das Missbrauchspotential", erläutert Wetzel.
Er sieht aber auch die Unternehmen der Branche in der Pflicht und ruft sie dazu auf, sich zu den Grundsätzen von naiin zu bekennen. "Weitere Ehrenkodizes sind überflüssig. Mit naiin gibt es schon heute eine Brancheninitiative, die sich intensiv und unter vielerlei Gesichtspunkten mit den Themen Datenschutz und -sicherheit befasst."
Quelle: naiin