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Flüssiggas-Unternehmen wollen rechtlich gegen Millionen-Strafe des Kartellamtes vorgehen

Archivmeldung vom 19.12.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Flüssiggas-Unternehmen wollen gegen die vom Bundeskartellamt verhängte Millionenstrafe Einspruch einlegen. "Die Vorwürfe des Kartellamtes treffen nicht zu. Das werden wir vor Gericht belegen", sagte Wolfgang Machholz, der Geschäftsführer der Dortmunder Progas GmbH, der in Essen erscheinenden "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ).

Auch Primagas aus Krefeld widerspricht den Vorwürfen und und kündigt rechtliche Schritte gegen den Bußgeldbescheid an. Die betroffenen Unternehmen werden sich vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf mit dem Bundeskartellamt treffen. "Unsere Preise sind marktgerecht und werden jeweils zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen ausgehandelt", sagte Machholz. Absprachen und überhöhte Preise könne es also nicht geben. Genau das sowie Behinderung beim Anbieterwechsel wirft das Bundeskartellamt insgesamt sechs Flüssiggas-Unternehmen vor und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 208 Millionen Euro.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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