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Weitere Belastung für Verbraucher - EU-Kommission plant Zoll auf Digitalkameras

Archivmeldung vom 25.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der INTERNETHANDEL-Redaktion liegen Informationen aus Brüssel vor, wonach die EU-Kommission derzeit über einen Zoll auf Digitalkameras mit Videofunktion diskutiert. Bisher wird nur auf Camcorder eine Abgabe erhoben, weil diese als Unterhaltungselektronik gelten.

Digitale Fotokameras sind laut Information Technology Agreement der Welthandelsorganisation (WTO) aus dem Jahre 1996 bislang zollfrei, da sie damals nur unbewegte Bilder und keinen Ton aufnehmen konnten und somit als Informationstechnologie klassifiziert wurden. Laut der Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission werden momentan Kriterien erarbeitet, unter welchen Umständen eine digitale Fotokamera mit Videofunktion wie ein zollpflichtiger Camcorder klassifiziert werden kann. Das Augenmerk liegt dabei auf der technologischen Weiterentwicklung der digitalen Fotokameras, die nun das Speichern von bewegten Bildern sowie Ton ermöglicht. Daher seien solche Geräte ebenfalls als Unterhaltungselektronik einzustufen. Eine endgültige Entscheidung über die Einführung eines Zolls auf Digitalkameras soll im Frühjahr 2007 getroffen werden.

INTERNETHANDEL bewertet diese Entwicklung kritisch. Gerade für deutsche Verbraucher kommt die Ankündigung einer möglichen weiteren Belastung kurz vor der Mehrwertsteuererhöhung denkbar ungünstig. Eine ähnliche Position vertritt auch die EICTA, eine Vereinigung von 32 Elektronikverbänden aus 24 Ländern. Pressesprecher Dr. Leo Baumann erklärte gegenüber INTERNETHANDEL: "Ich sehe keinen Grund dafür, dass das Thema von der EU-Kommission überhaupt aufgegriffen worden ist. Bezüglich Digitalkameras und Camcordern handelt es sich um zwei unterschiedliche und klar abgrenzbare Produkte mit verschiedenen Anwendungsbereichen. Kommt es einem Kunden darauf an, Videoaufnahmen zu machen, wird er keine Digitalkamera kaufen, sondern einen Camcorder. Zolltechnisch sind beide Produkte also unterschiedlich zu klassifizieren."

INTERNETHANDEL spricht sich grundsätzlich für eine Überarbeitung der entsprechenden Zollbestimmungen aus, um der technologischen Entwicklung gerecht zu werden und eine einheitliche Bestimmung zu finden. Sollte die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission allerdings die Zollabgabe nur an der Speicherfähigkeit von bewegten Bildern und Ton festmachen, so könnten schon bald auch Handys mit einem Zoll belegt werden.

Quelle: Pressemitteilung INTERNETHANDEL

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