Weitere Belastung für Verbraucher - EU-Kommission plant Zoll auf Digitalkameras
Archivmeldung vom 25.09.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer INTERNETHANDEL-Redaktion liegen Informationen aus Brüssel vor, wonach die EU-Kommission derzeit über einen Zoll auf Digitalkameras mit Videofunktion diskutiert. Bisher wird nur auf Camcorder eine Abgabe erhoben, weil diese als Unterhaltungselektronik gelten.
Digitale Fotokameras sind laut Information Technology Agreement der
Welthandelsorganisation (WTO) aus dem Jahre 1996 bislang zollfrei, da
sie damals nur unbewegte Bilder und keinen Ton aufnehmen konnten und
somit als Informationstechnologie klassifiziert wurden. Laut der
Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission werden
momentan Kriterien erarbeitet, unter welchen Umständen eine digitale
Fotokamera mit Videofunktion wie ein zollpflichtiger Camcorder
klassifiziert werden kann. Das Augenmerk liegt dabei auf der
technologischen Weiterentwicklung der digitalen Fotokameras, die nun
das Speichern von bewegten Bildern sowie Ton ermöglicht. Daher seien
solche Geräte ebenfalls als Unterhaltungselektronik einzustufen. Eine
endgültige Entscheidung über die Einführung eines Zolls auf
Digitalkameras soll im Frühjahr 2007 getroffen werden.
INTERNETHANDEL bewertet diese Entwicklung kritisch. Gerade für
deutsche Verbraucher kommt die Ankündigung einer möglichen weiteren
Belastung kurz vor der Mehrwertsteuererhöhung denkbar ungünstig. Eine
ähnliche Position vertritt auch die EICTA, eine Vereinigung von 32
Elektronikverbänden aus 24 Ländern. Pressesprecher Dr. Leo Baumann
erklärte gegenüber INTERNETHANDEL: "Ich sehe keinen Grund dafür, dass
das Thema von der EU-Kommission überhaupt aufgegriffen worden ist.
Bezüglich Digitalkameras und Camcordern handelt es sich um zwei
unterschiedliche und klar abgrenzbare Produkte mit verschiedenen
Anwendungsbereichen. Kommt es einem Kunden darauf an, Videoaufnahmen
zu machen, wird er keine Digitalkamera kaufen, sondern einen
Camcorder. Zolltechnisch sind beide Produkte also unterschiedlich zu
klassifizieren."
INTERNETHANDEL spricht sich grundsätzlich für eine Überarbeitung der entsprechenden Zollbestimmungen aus, um der technologischen Entwicklung gerecht zu werden und eine einheitliche Bestimmung zu finden. Sollte die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission allerdings die Zollabgabe nur an der Speicherfähigkeit von bewegten Bildern und Ton festmachen, so könnten schon bald auch Handys mit einem Zoll belegt werden.
Quelle: Pressemitteilung INTERNETHANDEL