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Bundeskartellamt nimmt digitale Kartelle ins Visier

Archivmeldung vom 12.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundeskartellamt Logo
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeskartellamt will künftig verstärkt digitale Kartelle durch Preissoftware ins Visier nehmen. "Ich bin mir sicher, dass wir uns in Zukunft auch Algorithmen anschauen werden", sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, dem "Handelsblatt".

Das gelte auch für den Bereich der illegalen Absprachen. "Wenn sich zwei Verkäufer mit ihren Algorithmen aufeinander abstimmen, wäre das eine klare Kartellbildung, schließlich werden die Maschinen von Menschen programmiert", sagte Mundt. Hintergrund sind neue Geschäftspraktiken von Unternehmen, Shoppingplattformen im Internet und deren Dienstleistern. Diese setzen eine Software ein, mit der Preise der Wettbewerber im Netz verfolgt werden können.

Auf dieser Basis gleichen Händler dann ihre eigenen Preise an – entweder manuell oder sogar automatisch durch die Preissoftware. Die Nutzung solcher Preis-Webcrawler ist dabei nicht illegal. Stimmen sich Händler aber ab, wie die Software genutzt werden soll, oder entwickeln sogar gemeinsame Computerprogramme, dann kann das den Wettbewerb einschränken.

Auch Grauzonen dürften die Kartellwächter künftig genauer prüfen. "Worüber wir noch weiter nachdenken müssen, ist die Situation, dass sich zwei Anbieter aufeinander beziehen, ohne sich dabei abgesprochen zu haben", sagte Kartellamtspräsident Mundt. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn der eine seinen Algorithmus so programmiere, dass das Produkt immer genau so viel kostet wie beim Wettbewerber. "Dann hätten wir eine permanente Preisgleichheit durch technisch perfektioniertes Abschauen und Nachmachen", warnte Mundt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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