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P&R Insolvenz: Container-Anlegern droht Totalverlust

Archivmeldung vom 21.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dieter Schütz / PIXELIO
Bild: Dieter Schütz / PIXELIO

Kunden der P&R Gruppe bangen um ihr Geld, nachdem mehrere Unternehmen der P & R Gruppe am 15. März Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt haben. Das Münchener Amtsgericht hat bereits einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Bei der Münchener P&R-Gruppe handelt es sich um den größten Anbieter von Direktinvestments für Container.

Das Unternehmen ist seit Jahrzehnten am Markt und galt als vertrauenswürdig. Mehr als 50 000 Kunden haben etwa 3,5 Milliarden Euro investiert. Nach Informationen des Handelsblatts übersteigen bereits seit 2014 die Auszahlungen an Anleger deutlich die Mieteinnahmen aus dem Containergeschäft. Zuletzt stoppte die P&R Transport-Container GmbH den Vertrieb Ihrer Angebote Nr. 5005 und 6005. "Ohne den Verkauf neuer Container ist die P & R Gruppe offenkundig nicht in der Lage ihre Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zu erfüllen. Eine derart hohe Abhängigkeit vom Neukundengeschäft deutet auf ein Schneeballsystem hin. Die Insolvenz der gesamten P & R Gruppe scheint deshalb nur noch ein Frage der Zeit zu sein" sagt Fachanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte. Tausende Anleger haben die Pleite befürchtet und sehen sich jetzt mit dem drohenden Totalverlust ihrer Geldanlage konfrontiert. In der Insolvenz können die Anleger ihre Forderungen zunächst nur wie alle anderen Gläubiger zur Insolvenztabelle anmelden. Darunter fallen zunächst nur die garantierten Mietzahlungen.

"Aus vergangen Fällen wissen wir, dass die Auszahlungsquoten nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens erfahrungsgemäß sehr gering sind. Anleger sollten deshalb prüfen, ob sich Schadensersatzansprüche etwa gegenüber Banken oder Vermittlern ergeben" erklärt Fachanwalt Murken-Flato. Schadenersatzansprüche bestehen, falls etwa Berater nicht ausreichend über die Risiken des Direktinvestments bei P&R aufgeklärt haben. Ebenso könnten Ansprüche gegenüber Verantwortlichen der P&R Gruppe bestehen - insbesondere dann, wenn sich der bestehende Verdacht auf ein sogenannten "Schneeballsystem" bestätigt. Kunden sollten in jedem Fall schnell handeln und sich fachanwaltlich beraten lassen. HAHN Rechtsanwälte bietet allen Anlegern der P & R Gruppe eine kostenlose Erstberatung an. Geschädigte können sich an Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Lars Murken-Flato wenden.

Mehr Hintergrundinformationen zum Thema: https://hahn-rechtsanwaelte.de/pr-container-investments

Quelle: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (ots)

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