VW kannte umstrittenes Indiengeschäft
Archivmeldung vom 19.12.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittLeitende Manager des Volkswagen-Konzerns waren schon seit Januar 2005 über die umstrittenen Geschäfte des früheren Personalvorstands Helmuth Schuster mit der Regierung des indischen Bundesstaates Andhra Pradesh und die Zahlung von zwei Millionen Euro indischer Steuergelder an eine nicht vom Konzern betriebene Firma informiert, ohne dagegen vorzugehen.
Das belegt der
Schriftverkehr zwischen Konzernjuristen und Schusters indischem
Geschäftspartner Jagadeesh Raja, der dem "Tagesspiegel am Sonntag"
vorliegt.
Demnach hatte die VW-Führung bereits seit dem 19. Januar 2005
Kenntnis von der Überweisung von 116 Millionen indischen Rupien durch
eine regierungseigene Investmentagentur auf das Konto einer Firma
namens "Vashishta Wahan", die Schuster gegenüber der Regierung von
Andhra Pradesh als Projektgesellschaft für ein künftiges VW-Werk
benannt hatte. Finanzberater Raja, der auf Bitte Schusters die
Geschäftsführung innehatte, sandte im Februar auf dessen Anweisung
rund die Hälfte dieser Summe auf das Düsseldorfer Konto einer
Schweizer Tarnfirma. Von dort soll nach Ermittlungen des
Landeskriminalamtes Niedersachsen das Geld zum Teil auf ein Schweizer
Privatkonto Schusters und an die ebenfalls verstrickte Firma EE
Trading in Dubai gegangen sein.
Nach Aufdeckung der Affäre hatte die Konzerführung erklärt, Schuster
sei vom Vorstand nicht autorisiert gewesen und habe "seinen
Handlungsrahmen überschritten".
Raja, den indische Behörden der Komplizenschaft beschuldigen, wirft
der VW-Führung dagegen vor, sie habe Schuster fahrlässig freie Hand
gelassen. Der Konzern solle seine Mitschuld eingestehen und Raja
entlasten, forderte sein Anwalt. Die Volkswagen AG erklärte auf
Anfrage, sie habe von "den fraglichen Schreiben" Schusters an die
Regierung in Andhra Pradesh "erst im Rahmen der Aufklärung der Affäre
Kenntnis erlangt". Folglich hätten "zum gegebenen Zeitpunkt auch
keine Maßnahmen eingeleitet werden können, um Herrn Dr. Schuster an
seinem Tun zu hindern."
Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel