Zahlreiche Flugausfälle: AirHelp will Lufthansa wegen Streiks verklagen
Archivmeldung vom 14.11.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttIn der vergangenen Woche waren rund 180.000 Passagiere von Flugausfällen bei der Lufthansa betroffen, nachdem die Flugbegleiter der Airline ihre Arbeit niedergelegt haben. Diese Fluggäste haben entsprechend der EU-Fluggastrechte Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person.
Die Airline selbst verkündete jedoch, keine Entschädigungen bezahlen zu wollen. Europas größtes Legal Tech-Unternehmen, AirHelp, plant deshalb, nun juristische Schritte gegen die Airline einzuleiten.
Christian Nielsen, Chefjurist von AirHelp, erklärt die aktuelle Lage: "Passagiere, deren Flüge aufgrund der Lufthansa-Streiks ausgefallen sind, haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof nämlich, dass selbst ein unangekündigter betriebsinterner Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Airlines von ihrer Entschädigungspflicht befreit. Diese Entscheidung hat das europäische Fluggastrecht in erheblichem Maße gestärkt.
Hierzu konnten wir in der Zwischenzeit auch mehr als 20 Gerichtsurteile erkämpfen, die weiter belegen, dass Airlines ihre Kunden für Flugprobleme aufgrund von Streiks ihrer Angestellten entschädigen müssen. Erst vor kurzem folgte beispielsweise das Landgericht Düsseldorf in einem ähnlichen Fall unserer Argumentation und verwies in seinem Urteil direkt auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof. In einem anderen Fall, der vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt wurde, erkannte auch Lufthansa an, dass Streiks keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen.
Dennoch hat die Lufthansa nun erklärt, dass die Airline ihre Passagiere nicht für die aktuellen Flugprobleme aufgrund der Streiks ihres Personals entschädigen werde. Das ist unrechtens. Betroffene Passagiere sollten sich daher keinesfalls von der Airline abspeisen lassen und können sich mit ihrem Anliegen gern an uns wenden. Wir rufen die Lufthansa dazu auf, ihre Passagiere entsprechend der europäischen Fluggastrechte zu entschädigen und unterstützen betroffene Fluggäste risikofrei bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Wir von AirHelp konnten europaweit bereits Entschädigungen in ähnlichen Fällen durchsetzen und unterstützen auch in diesem Fall Passagiere bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Dementsprechend sind wir bereit, auch im aktuellen Fall juristische Schritte gegen die Lufthansa einzuleiten und planen, den Fall notfalls auch bis vor den EuGH zu bringen."
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.
AirHelp kooperiert mit Verbraucherschutz Deutschland
Um möglichst vielen Passagieren in Deutschland zu ihrem Recht zu verhelfen, kooperiert AirHelp seit diesem Jahr mit Verbraucherschutz Deutschland. In diesem Zusammenhang wird AirHelp aufgrund seiner Kunden- und Servicefreundlichkeit vom Verbraucherschutz Deutschland empfohlen und wird sich künftig dafür einsetzen, die Rechte der Verbraucher, die sich beim Verbraucherschutz Deutschland beschweren, durchzusetzen. Fluggäste können ihren Anspruch auf eine Entschädigung unverbindlich und kostenlos auf www.airhelp.com/de prüfen.
Quelle: AirHelp Limited (ots)