Verfahren zur Erbschaftssteuer vor dem Aus
Archivmeldung vom 03.12.2005
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDas Verfahren um die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftssteuer vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) steht offenbar vor dem Aus. Wie aus Gerichtskreisen bekannt wurde, soll die Vorlage des Bundesfinanzhofes (BFH), durch die das Erbschaftssteuerverfahren erst beim BVerfG gelandet war, als unzulässig abgewiesen werden. Dies berichtet die Financial Times Deutschland (FTD).
In dem Fall ging es um die Besteuerung eines Anspruchs
auf eine Eigentumswohnung, der vererbt wurde. Das Finanzamt hatte den
Anspruch mit dem Marktwert der Wohnung bei der Steuerberechnung
berücksichtigt. Hätte die Erbin gleich die Wohnung und nicht nur einen
Anspruch geerbt, hätte sie weniger Steuern zahlen müssen, da
Grundeigentum nur mit einem niedrigeren als dem tatsächlichen Wert
versteuert werden muss.
Der Fall ging bis zum Bundesfinanzhof,
der einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung erkannt
haben will. Nach Ansicht des BFH sei es nicht gerechtfertigt, dass
Immobilien niedriger besteuert werden, als zum Beispiel Wertpapiere.
Diese werden zum aktuellen Marktwert zur Erbschaftssteuer herangezogen.
Da der Verstoß gegen die Verfassung nur vom BVerfG festgestellt
werden kann, hatte der BFH das Verfahren an die Karlsruher Richter
abgegeben. Wenn diese die Vorlage jetzt als unzulässig abweisen, muss
der BFH ein Urteil fällen. Die Erbin hat jetzt gute Chancen, dass sie
eine niedrigere Steuer zahlen muss. Bertold Gaede, Steueranwalt bei der
Münchner Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz, sagte gegenüber der FTD: "Der
Anspruch auf die Wohnung kann nicht anders besteuert werden als das
Eigentum selbst."
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de