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BVMW-Präsident Ohoven: „Günstigkeitsprinzip bei Tarifverträgen streichen“

Archivmeldung vom 06.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Für den Wegfall des Günstigkeitsprinzip bei Tarifverträgen hat sich der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, ausgesprochen. „Dies wäre ein erster Schritt auf dem Wege zur Überwindung des Flächentarifvertrages."

Nach dem Günstigkeitsprinzip dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bisher auf betrieblicher Ebene nur dann von Tarifvereinbarungen abweichen, wenn dadurch die Beschäftigten materiell besser gestellt werden. „Es wäre im Sinne der Deregulierung weitaus sinnvoller, individuelle, auf die Bedürfnisse des einzelnen Betriebs zugeschnittene Lösungen zu ermöglichen", so der Mittelstandspräsident.

Ohoven wies zugleich auf die schwindende Bedeutung des Flächentarifs hin. In Westdeutschland unterliegen 43 Prozent der Betriebe der Tarifbindung, in Ostdeutschland sind es nur noch 23 Prozent. „Der klassische Flächentarifvertrag ist de facto tot. Die Zukunft gehört flexiblen Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene." Die Unternehmer müssten die Möglichkeit haben, betriebliche Bündnisse mit ihren Mitarbeitern abzuschließen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)


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