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Bauherren-Schutzbund begrüßt neue gesetzliche Regelung für Makler-Berufszulassung

Archivmeldung vom 01.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Der Bauherren-Schutzbund e.V. begrüßt den gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Berufszulassung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohneigentumsverwalter. Bereits 2015 forderte der BSB in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Einführung einer gesetzlichen Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum als ersten wichtigen Schritt sowie hohe gesetzliche Standards für den Sachkundenachweis und die Versicherungspflicht als unverzichtbar.

"Die Erfahrungen der Verbraucherberatung beim Immobilienerwerb", so Florian Becker, Geschäftsführer des BSB, "verweisen auf ein hohes Konfliktpotenzial, große wirtschaftliche Risiken und ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Deshalb fordert unsere gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation bereits seit vielen Jahren zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und zur Stärkung der Verbraucherrechte gesetzliche Regelungen für Makler und Maklerdienstleistungen."

Der BSB unterstützt grundsätzlich die vorgesehenen gesetzlichen Berufszulassungsregelungen - insbesondere die Einführung eines Sachkundenachweises als Mindestqualifikationsanforderung sowie die Einführung einer Pflicht zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, wie es in § 34c der Gewerbeordnung vorgesehen ist.

Mit dieser Neuregelung werden aber noch nicht alle Aufgabenstellungen aus der Koalitionsvereinbarung ausreichend erfüllt "Es sind weitergehende gesetzliche Regelungen zum Berufsbild des Maklers, zu Mindestanforderungen an einen Maklervertrag, zur Vergütung und zu Provisionsansprüchen, zur Maklerhaftung, zu Beratungs- und Dokumentationspflichten sowie zu Informations- und Aufklärungspflichten notwendig", betont Becker.

Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V. (ots)

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