VKU-Vorschläge für weitere Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
Archivmeldung vom 15.11.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Die Stadtwerke können durch weitere Modernisierungen und den Zubau von KWK-Anlagen zusätzliche CO2-Minderungspotentiale erschließen, um das von der Bundesregierung angestrebte Reduktionsziel 2010 zu erreichen", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich anlässlich der Verabschiedung eines VKU-Eckpunktepapiers zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gestern in Bochum.
"Mit seinen konkreten
Vorschlägen will der VKU die Pläne der Bundesregierung zur
Fortentwicklung des KWK-Gesetzes konstruktiv flankieren."
In dem vor kurzem erstellten Monitoring-Bericht zum KWK-Gesetz
hatte die Bundesregierung hervorgehoben, dass allein durch die von
den Stadtwerken mit mehr als 1,5 Mrd. EUR finanzierten
Modernisierungen über 3,5 Mio. t CO2 pro Jahr zusätzlich eingespart
werden. Sie wies zugleich darauf hin, dass das für 2010 angestrebte
CO2-Reduktionsziel von mindestens 20 Mio. t p.a. nicht erreicht
würde, weil der angekündigte marktkonforme Zubau der KWK von den
Energiekonzernen nicht eingelöst werde.
Der VKU unterstütze die auch beim Energiegipfel von der Politik
geforderte stärkere Ausrichtung der Marktakteure an einer
ambitionierten Energieeffizienzstrategie. Wichtig sei in diesem
Zusammenhang außerdem die Ausprägung wettbewerblicher Strukturen in
einem oligopolistisch geprägten Erzeugungsmarkt. Aus Sicht des VKU
sei es daher notwendig, den Ausbau der kommunalen Energieerzeugung im
Bereich der effizienten KWK-Technologie mit Hilfe eines geeigneten
gesetzlichen Rahmens zu forcieren.
Die CO2-Minderungspotentiale bei den kommunalwirtschaftlichen KWK-Anlagen seien in der Vergangenheit wegen unangemessen kurzer gesetzlicher Fristen oder nachfragebedingtem Preisanstieg für zentrale Anlagenteile nicht voll ausgeschöpft worden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten daher so angepasst werden, dass der Zubau von hocheffizienten KWK-Anlagen unabhängig von der Anlagengröße durch finanzielle Zuschläge gefördert werde. Bisher wurde lediglich der Anlagenneubau bis zu einer Größe von 2 Megawatt unterstützt. Die Förderung des Zubaus sei notwendig, da bei KWK-Anlagen im Verhältnis zu konventionellen Kraftwerken signifikante Mehrkosten aufgrund der anspruchsvollen Technik entstehen. Der Förderanspruch sollte auch dann bestehen, wenn am selben Standort zu einem früheren Zeitpunkt eine KWK-Anlage betrieben wurde. Eine jährliche Degression der Zuschlagszahlungen von 1 % ab dem Jahr 2010 könne als Anreiz wirken, einen Neubau von KWK-Anlagen zeitnah zu realisieren.
Quelle: Pressemitteilung VKU