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Weniger Einkommensteuerpflichtige im Corona-Jahr 2020

Archivmeldung vom 20.06.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Jahr 2020 erzielten die 42,7 Millionen in Deutschland erfassten Steuerpflichtigen Einkünfte in Höhe von 1,9 Billionen Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Zahl der Steuerpflichtigen im ersten Jahr der Corona-Pandemie damit erstmals seit über zehn Jahren - und zwar um 100 000 (-0,2 %) gegenüber dem Jahr 2019. Zusammen veranlagte Personen werden dabei als ein Steuerpflichtiger gezählt. Die Höhe der Einkünfte stieg - auch wegen der darin enthaltenen Corona-Soforthilfen - um 6 Milliarden Euro (+0,3 %).

Die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer summierte sich zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer auf 335 Milliarden Euro, das waren 560 Millionen Euro (+0,2 %) mehr als im Jahr 2019. Diese Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik liegen aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres vor.

Rückgang der Bruttolöhne um 0,7 %

Den größten Anteil an den Einkünften bildeten die Bruttolöhne mit 1,5 Billionen Euro im Jahr 2020. Im Vergleich zum Vorjahr war dabei ein Rückgang von 11 Milliarden Euro zu verzeichnen (-0,7 %), der sich nahezu vollständig auf die geringere Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zurückführen lässt (-0,7 %). Der mittlere Bruttolohn (Median) sank dabei um 106 Euro auf rund 28 200 Euro. Das heißt, dass die eine Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger oder genau diesen Betrag erhielt, während die Bruttolöhne der anderen Hälfte darüber lagen.

9,9 Millionen Personen erhielten Lohnersatzleistungen

Im Jahr 2020 wurden zahlreiche staatliche Maßnahmen ergriffen, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. So wurden verstärkt Lohnersatzleistungen gezahlt, unter anderem in Form von Kurzarbeitergeld. Etwa 9,9 Millionen Personen und damit mehr als sechsmal so viele wie im Jahr 2019 erhielten insgesamt 22,0 Milliarden Euro an Lohnersatzleistungen, jede davon im Mittel rund 1 200 Euro (Median). 2019 hatten nur 1,5 Millionen Personen insgesamt 5,3 Milliarden Euro an Lohnersatzleistungen erhalten, das waren im Mittel 1 900 Euro pro Person. Zusätzlich wurden Corona-Soforthilfen an 1,2 Millionen Personen in Höhe von insgesamt 12,3 Milliarden Euro ausgezahlt, im Mittel 9 000 Euro pro Person.

Gewährter Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mehr als verdoppelt

Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr 2020 von 1 908 Euro auf 4 008 Euro angehoben. Die Summe des Betrags verdoppelte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 4,8 Milliarden Euro (+105,9 %). Des Weiteren wurde ein Kindergeldbonus von 300 Euro ausgezahlt. In der Lohn- und Einkommensteuerstatistik macht sich dies durch einen deutlichen Rückgang bei der Zahl der gewährten Kinderfreibeträge bemerkbar. War im Jahr 2019 der Freibetrag für 3,8 Millionen Steuerpflichtige bei der Steuerfestsetzung günstiger als das Kindergeld, so traf dies 2020 nur noch auf 2,3 Millionen Steuerpflichtige (-37,9 %) zu.

Trotz der Pandemie zahlten mehr Steuerpflichtige einen Steuersatz von 45 %

In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der Steuersatz steigt also mit zunehmendem Einkommen. Dadurch werden die Steuerpflichtigen unterschiedlich stark belastet. 2020 wurden Jahreseinkommen ab 270 501 Euro (beziehungsweise ab 541 002 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) mit dem Höchstsatz von 45 % besteuert. Bei rund 119 500 Steuerpflichtigen kam dieser sogenannte Reichensteuersatz zum Tragen. Das waren 0,3 % aller Steuerpflichtigen und trotz der Pandemie rund 5 000 mehr als im Jahr zuvor (+4,3 %). Auf sie entfielen 6,8 % der gesamten Einkünfte (+0,2 Prozentpunkte) und 13,6 % der Steuersumme (+0,4 Prozentpunkte).

Methodische Hinweise:

Für die dargestellten Ergebnisse wurde die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 ausgewertet. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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