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Panorama": Tauziehen um milliardenschwere Nachzahlungen in der Zeitarbeit - CDU will Ansprüche per Gesetz unterbinden

Archivmeldung vom 26.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Guedo  / pixelio.de
Bild: Guedo / pixelio.de

Nach Recherchen des Politikmagazins "Panorama" vom NDR im Ersten fordert der Wirtschaftsflügel der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Zeitarbeitsfirmen vor "unbilligen Härten" durch Nachforderungen von Löhnen und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung zu schützen. Diese milliardenschweren Lohn- und Sozialbeitragsnachzahlungen sind aufgrund einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 14. Dezember 2010 fällig. Danach ist die "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen" (CGZP) keine Tarifpartei im Sinne des Gesetzes. Damit kann die jahrelang beanspruchte Ausnahmeklausel im Paragraph 9 des Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetzes nicht greifen, die die ausgezahlten niedrigeren Löhne legitimiert hätte.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Joachim Pfeiffer, begründet seinen Vorstoß in "Panorama" damit, dass es möglicherweise um mehrere Milliarden Euro Nachforderungen gehe und dadurch Arbeitsplätze und sogar die Zeitarbeitsbranche insgesamt gefährdet seien. Außerdem argumentiert Pfeiffer mit dem Vertrauensschutz der Unternehmen im Hinblick auf die Tarifverträge.

Während der Umfang der Lohnnachforderungen durch ehemalige Zeitarbeiter noch nicht bekannt ist, erwarten Experten schon jetzt milliardenschwere Nachforderungen der Sozialversicherungen. Diese gehen von einem unstrittigen Anspruch auf Beitragsnachzahlungen aus. Christian Zahn vom Verband der Ersatzkassen Deutschlands (vdek) hält in "Panorama" seinen Verband sogar für "verpflichtet, diesen Ansprüchen auch nachzugehen. Wenn wir es nicht täten, dann könnte man uns zu Recht den Vorwurf machen, wir würden Beiträge, die der Versichertengemeinschaft zustehen, nicht ordnungsgemäß einziehen." Nach Einschätzung des Arbeits- und Tarifrechtsexperten Prof. Peter Schüren ist das CDU-Argument des Vertrauensschutzes der Zeitarbeitsfirmen "irrwitzig", da jeder Arbeitgeber das Risiko hätte ausräumen können, indem er die Tariffähigkeit der CGZP hätte klären lassen.

"Panorama": Donnerstag, 26. Januar, 21.45 Uhr, Das Erste

Quelle: NDR / Das Erste (ots)

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