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Verkehrsgewerkschaft GDBA erhält im Streit mit dem dbb zum zweiten Mal Recht

Archivmeldung vom 18.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
GDBA Verkehrsgewerkschaft
GDBA Verkehrsgewerkschaft

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat im Streit mit dem dbb am Montag, 18. Januar 2010, einen weiteren Sieg errungen. Das Landgericht Berlin hat heute die bereits Ende Dezember erlassene einstweilige Verfügung in allen Punkten bestätigt. Demnach war die Rauswurf der GDBA aus dem Deutschen Beamtenbund rechtswidrig und von der Satzung des dbb nicht gedeckt.

 Urteil hatte zuvor das Landgericht Frankfurt bereits in der vergangenen Woche gefällt. "Damit ist unsere Rechtsauffassung gleich zweimal von Landgerichten bestätigt worden", machte GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel deutlich.

Zugleich beklagte Hommel, dass die GDBA durch das rechtswidrige Verhalten des dbb zwischenzeitlich rund 2000 Mitglieder verloren habe. "In einer Zeit, in der Gewerkschaften um jedes Mitglied kämpfen, kann der dbb sicher nicht stolz darauf sein, der Gewerkschaftsbewegung insgesamt einen solchen Bärendienst erwiesen zu haben", so Hommel.

Im Rahmen der Anhörung vor dem Landgericht Berlin war vom Vorsitzenden Richter angeregt worden, den Streit zwischen GDBA und dbb nicht weiter auf juristischem Wege zu lösen. Die Sachlage wäre eigentlich klar, nach der Satzung ist die Verkehrsgewerkschaft GDBA immer noch Mitglied des Deutschen Beamtenbund; da sei es doch sinnvoll, den augenblicklichen Streit in Verhandlungen zu lösen - so wie es sich für Gewerkschaften eigentlich gehöre.

GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel machte vor diesem Hintergrund deutlich, dass er den Gesprächsfaden nicht habe abreißen lassen. "Wir sind nach wie vor gesprächsbereit und willens, den Streit auch außergerichtlich beizulegen", so Hommel. Voraussetzung sei aber, dass sich der dbb nachweislich wieder satzungskonform verhält". 

Quelle:  Verkehrsgewerkschaft GDBA

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