Öffentliche Schulden im 3. Quartal 2024 um 43,5 Milliarden Euro höher als Ende 2023
Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 3. Quartals 2024 mit 2 488,6 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem Jahresende 2023 um 1,8 % oder 43,5 Milliarden Euro. Gegenüber dem 2. Quartal 2024 stieg die Verschuldung um 1,2 % oder 28,5 Milliarden Euro. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.
Schulden des Bundes erhöhen sich um 22,8 Milliarden Euro
Die Schulden des Bundes stiegen bis zum Ende des 3. Quartals 2024 gegenüber dem Jahresende 2023 um 1,3 % beziehungsweise 22,8 Milliarden Euro. Die Verschuldung des Sondervermögens "Wirtschaftsstabilisierungsfonds Corona" sank im 3. Quartal 2024 um 24,0 % oder 8,9 Milliarden Euro auf 28,1 Milliarden Euro, während das "Sondervermögen Bundeswehr" im gleichen Zeitraum einen Schuldenanstieg um 166,7 % oder 9,7 Milliarden Euro auf nunmehr 15,5 Milliarden Euro verzeichnete. Gegenüber dem 2. Quartal 2024 stieg die Verschuldung des Bundes um 1,3 % oder 21,9 Milliarden Euro.
Schulden der Länder wachsen um 11,9 Milliarden Euro
Die Länder waren zum Ende des 3. Quartals 2024 mit 606,1 Milliarden Euro verschuldet, das waren 2,0 % oder 11,9 Milliarden Euro mehr als zum Jahresende 2023. Gegenüber dem 2. Quartal 2024 stieg die Verschuldung der Länder um 0,4 % oder 2,4 Milliarden Euro.
Am stärksten stiegen die Schulden gegenüber dem Jahresende 2023 prozentual in Mecklenburg-Vorpommern (+13,0 %), Rheinland-Pfalz (+10,6 %), Berlin (+8,1 %) und Hessen (+7,9 %). In Mecklenburg-Vorpommern wurden auslaufende Kredite beim öffentlichen Bereich am Kapitalmarkt (nicht-öffentlicher Bereich) teilweise refinanziert. Der Schuldenanstieg in Rheinland-Pfalz ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass im Rahmen des Programms "Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz" (PEK-RP) zum 30. September 2024 insgesamt 1,1 Milliarden Euro an kommunalen Kassenkrediten vom Land übernommen wurden. Dadurch sank im Gegenzug die Verschuldung der Gemeinden in Rheinland-Pfalz.
Schuldenrückgänge gegenüber dem Jahresende 2023 wurden lediglich für Niedersachsen (-2,5 %), Hamburg (-2,1%), Nordrhein-Westfalen (-0,8 %) sowie Bremen (-0,7%) ermittelt.
Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände steigen um 8,7 Milliarden Euro
Auch bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des 3. Quartals 2024 gegenüber dem Jahresende 2023 zu. Sie stieg um 5,6 % oder 8,7 Milliarden Euro auf 163,4 Milliarden Euro. Gegenüber dem 2. Quartal 2024 erhöhten sich die kommunalen Schulden um 2,7 % oder 4,3 Milliarden Euro.
Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg wiesen dabei die Gemeinden und Gemeindeverbände in Mecklenburg-Vorpommern (+12,3 %) auf, gefolgt von Sachsen (+11,8 %), Bayern (+9,7 %) und Sachsen-Anhalt (+9,4 %). Einen Rückgang der Verschuldung gab es lediglich in Rheinland-Pfalz (-16,7 %) wegen des genannten Entschuldungsprogramms, in Thüringen (-2,1 %) und im Saarland (-0,5 %).
Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im 3. Quartal 2024 gegenüber dem Jahresende 2023 um 0,7 Millionen Euro (-1,7 %) auf 40,3 Millionen Euro.
Methodische Hinweise:
Nähere Erläuterungen bietet der Statistische Bericht "Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts" unter "Informationen zur Statistik". Als Referenzwerte für die Verschuldung zum Jahresende 2023 werden die seit dem 29. Juli 2024 vorliegenden endgültigen Ergebnisse der jährlichen Schuldenstatistik herangezogen.
Die in der vierteljährlichen Schuldenstatistik nachgewiesenen Schuldenstände können von den haushaltsmäßigen Schuldenständen abweichen. Die Verschuldung der Länder enthält auch die empfangenen Barsicherheiten aus Derivatgeschäften der Länderkernhaushalte (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen für das 2. Quartal 2024 in Höhe von 170,5 Millionen Euro und für das 3. Quartal 2024 in Höhe von 181,2 Millionen Euro, Hessen für das 2. Quartal 2024 in Höhe von 79,0 Millionen Euro und für das 3. Quartal 2024 in Höhe von 65,9 Millionen Euro).
Die Schulden der Kernhaushalte der Sozialversicherung wurden auf Basis des Ergebnisses der jährlichen Schuldenstatistik zum 31. Dezember 2023 mit 28,3 Millionen Euro fortgeschrieben. Weitere methodische Hinweise einschließlich der Erläuterungen zu Abweichungen der haushaltsrechtlichen Darstellung von der amtlichen Statistik bieten der Statistische Bericht "Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts" sowie der Qualitätsbericht zur Statistik.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)