Mehdorn von Aufklärung abgezogen
Archivmeldung vom 19.02.2009
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Freigeschaltet durch Oliver RandakBisher hat die Bahn fünf Überprüfungen ihrer Mitarbeiter eingestanden. Ob das alles ist, steht angesichts der schleppenden Aufklärung in den Sternen. Bahnchef Mehdorn, der weiterhin seine Unwissenheit beteuert, darf nicht mehr mitaufklären.
Die Deutsche Bahn hat die Aufklärung ihrer Datenschutzaffäre dem Unternehmenschef Hartmut Mehdorn entzogen und in die Hände von Sonderermittlern gelegt.
Der 20-köpfige Aufsichtsrat beschloss am Mittwoch in Frankfurt zudem die Gründung eines sogenannten Compliance-Ausschusses, der künftig die Untersuchung koordinieren soll. Als Ermittler wurden laut einer Mitteilung der Bahn die Rechtsanwälte und früheren Bundesminister Gerhart Baum (FDP) und Herta Däubler-Gmelin (SPD) beauftragt.
Sie sollen ihre Tätigkeit unverzüglich aufnehmen. Bereits am Mittwochabend tagte zudem der neu gegründete Ausschuss erstmals. Ihm gehören unter anderem der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Müller und sein neu gewählter Stellvertreter und Transnet-Gewerkschaftschef Alexander Kirchner an.
Ebenfalls die Arbeit aufgenommen hat bereits im Auftrag des Aufsichtsrates die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Sie und die Rechtsanwälte sollen in der Sitzung des Aufsichtsrats der DB AG am 27. März 2009 mündlich über den Stand der Untersuchungen berichten.
Es sei gemeinsames Ziel, einen endgültigen Bericht möglichst zügig vorzulegen, wobei allerdings Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehe, erklärte Müller. Erst auf dieser Basis werde über weitere Schritte beraten. Diese können strukturelle, funktionale und personelle Aspekte innerhalb der DB AG umfassen.
Weitere Einzelheiten zu den Ausforschungen nahezu aller Bahnmitarbeiter seien nicht diskutiert worden, berichtete der Chef der Gewerkschaft GDBA, Klaus-Dieter Hommel. Mehdorn habe auf Nachfragen noch einmal versichert, keine Kenntnis von den Ausforschungsaufträgen gehabt zu haben. Die Bahn hat bislang eingeräumt, in fünf Wellen die Daten ihrer Mitarbeiter mit denen von Lieferanten abgeglichen zu haben und dies mit dem Schutz vor Korruption begründet.