VZBV kritisiert falsche Abrechnung von Kassenleistungen
Manche Patienten müssen beim Arztbesuch offenbar für Behandlungen bezahlen, die eigentlich von den Krankenkassen übernommen werden. Dies hat ein Verbraucheraufruf der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ergeben, bei dem zwischen Februar und September rund 300 Meldungen eingegangen sind und über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Die Auswertung zeigt, dass manche Behandlungen ungerechtfertigt als
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten werden, obwohl diese
eigentlich eine Kassenleistung sind.
Michaela Schröder,
Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im VZBV, forderte, dass
Verbraucher darauf vertrauen können müssten, dass sich ärztliches
Handeln einzig am Bedarf der Patienten ausrichtet. Ärzte seien
verpflichtet, ihre Patienten "wahrheitsgemäß darüber aufzuklären, welche
Leistungen unter welchen Bedingungen von der Krankenkasse übernommen
werden", sagte sie. "Eine Praxis ist keine Verkaufsfläche."
Die
Verbraucherzentrale fordert deshalb von der Bundesregierung eine
Stärkung der Patientenrechte. Patienten müssten besser vor "fragwürdigen
IGeL-Praktiken" geschützt werden. Laut VZBV berichten Patientinnen von
Frauenärzten, dass sie für die Ultraschalluntersuchung der Brust bis zu
165 Euro selbst zahlen mussten, obwohl ein begründeter Verdacht auf eine
bösartige Veränderung oder eine Überweisung vorlag. Notwendige
Kontrolluntersuchungen und Tests zur Feststellung der Sehstärke wurden
bei manchen Verbrauchern bei Augenärzten als Selbstzahlerleistungen
abgerechnet.
Besonders viele Beschwerden (26 Prozent) gab es über
Hautärzte: Obwohl die Hautkrebsfrüherkennung ab dem 35. Lebensjahr alle
zwei Jahre von der Krankenkasse übernommen wird, sollten Patienten die
Kosten für die Screenings selbst tragen oder Zuzahlungen leisten.
Teilweise waren dies bis zu 90 Euro, so die VZBV. Viele Beschwerden gab
es auch über Augenärzte, Orthopäden sowie Ärzte der Allgemein- und
Inneren Medizin.
Quelle: dts Nachrichtenagentur