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VZBV kritisiert falsche Abrechnung von Kassenleistungen

Freigeschaltet am 23.10.2024 um 06:46 durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Manche Patienten müssen beim Arztbesuch offenbar für Behandlungen bezahlen, die eigentlich von den Krankenkassen übernommen werden. Dies hat ein Verbraucheraufruf der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ergeben, bei dem zwischen Februar und September rund 300 Meldungen eingegangen sind und über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Die Auswertung zeigt, dass manche Behandlungen ungerechtfertigt als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten werden, obwohl diese eigentlich eine Kassenleistung sind.

Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im VZBV, forderte, dass Verbraucher darauf vertrauen können müssten, dass sich ärztliches Handeln einzig am Bedarf der Patienten ausrichtet. Ärzte seien verpflichtet, ihre Patienten "wahrheitsgemäß darüber aufzuklären, welche Leistungen unter welchen Bedingungen von der Krankenkasse übernommen werden", sagte sie. "Eine Praxis ist keine Verkaufsfläche."

Die Verbraucherzentrale fordert deshalb von der Bundesregierung eine Stärkung der Patientenrechte. Patienten müssten besser vor "fragwürdigen IGeL-Praktiken" geschützt werden. Laut VZBV berichten Patientinnen von Frauenärzten, dass sie für die Ultraschalluntersuchung der Brust bis zu 165 Euro selbst zahlen mussten, obwohl ein begründeter Verdacht auf eine bösartige Veränderung oder eine Überweisung vorlag. Notwendige Kontrolluntersuchungen und Tests zur Feststellung der Sehstärke wurden bei manchen Verbrauchern bei Augenärzten als Selbstzahlerleistungen abgerechnet.

Besonders viele Beschwerden (26 Prozent) gab es über Hautärzte: Obwohl die Hautkrebsfrüherkennung ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre von der Krankenkasse übernommen wird, sollten Patienten die Kosten für die Screenings selbst tragen oder Zuzahlungen leisten. Teilweise waren dies bis zu 90 Euro, so die VZBV. Viele Beschwerden gab es auch über Augenärzte, Orthopäden sowie Ärzte der Allgemein- und Inneren Medizin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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