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Personalleiter kalkulieren 5,5 Prozent mehr Lohn in 2023

Archivmeldung vom 23.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Lohntüte: Löhne sind Kosten. Löhne sind Einnahmen. Einnahmen werden zur Ausgaben. Und Ausgaben werden wieder zu Einnahmen. Ein Kreislauf.
Lohntüte: Löhne sind Kosten. Löhne sind Einnahmen. Einnahmen werden zur Ausgaben. Und Ausgaben werden wieder zu Einnahmen. Ein Kreislauf.

Bild: Siegfried Fries / pixelio.de

Die deutschen Personalleiter rechnen damit, dass die Löhne 2023 durchschnittlich um 5,5 Prozent steigen werden. Davon gehen 81 Prozent der Befragten aus, die eine Lohnerhöhung erwarten, wie das Münchner Ifo-Institut mitteilte.

"Vor allem bei kleinen Firmen und im Handel erwarten einzelne Betriebe sogar deutlich höhere Lohnsteigerungen", sagte Ifo-Expertin Johanna Garnitz. Keine Lohnerhöhung erwarten hingegen 19 Prozent der befragten Personalverantwortlichen. Eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie wollen 42 Prozent der Betriebe auszahlen. 44 Prozent sind noch unentschlossen, 14 Prozent schließen einen solchen Ausgleich aus. Im Durchschnitt planen die Firmen, 71 Prozent des Prämienbetrags von 3.000 Euro auszuschöpfen.

"Besonders die Beschäftigten in der Industrie und bei großen Betrieben könnten von dieser steuerfreien Prämie profitieren", sagte Garnitz. Diese Unternehmen wollen etwa 80 Prozent des Maximalbetrags auszahlen. Im Handel erwägt hingegen nur ein gutes Drittel, die Prämie zu gewähren: Dort bekommen die Mitarbeiter im Schnitt nur 1.500 Euro. Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten sogenannten "Entlastungspaketes" der Bundesregierung. Es soll gestiegene Energiepreise und Inflationsraten abfedern. Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, die bis Ende 2024 befristet ist. Der steuerliche Freibetrag kann auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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